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Gericht

Starkoch Alfons Schuhbeck verurteilt

Starkoch Alfons Schuhbeck wurde heute, am 27. Oktober 2022, zu rund drei Jahren Haft verurteilt.

Wegen Steuerhinterziehung wurde der Sternekoch Alfons Schuhbeck nun zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft forderte sogar eine höhere Strafe. Dies berichtet der Spiegel.

Sternekoch in München zu rund drei Jahren Haft verurteilt

Nun ist es fix: Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Am heutigen 27. Oktober 2022 verurteilte das Landgericht München I ihn wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft forderte eigentlich mehr als vier Jahre. Für sie sei es erwiesen, dass der Angeklagte in seinen Restaurants Orlando und den Südtiroler Stuben Geld am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll. Insgesamt soll er mithilfe eines Computerprogramms 2,3 Millionen Euro zwischen den Jahren 2009 und 2015 hinterzogen haben.

“Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe”, sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Lesen Sie auch: Der Klimaentscheid Bayreuth kritisiert Oberbürgermeister Ebersberger und die Stadt Bayreuth.




Behörden gehen von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern aus

Schuhbeck gab die Vorwürfe nach und nach zu, kann sich aber anscheinend nicht an konkrete Vorgänge und Summen erinnern.
Er bat das Gericht, ihm zu glauben, “dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den Südtiroler Stuben nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird”. Insgesamt gehen die Behörden von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern aus.

Schuhbeck wiederum berichtet von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnung. Deshalb bat er das Gericht “eindringlich” darum, die Höhe der stornierten Rechnung noch einmal kritisch zu überprüfen. Am Ende räumt er noch ein, dass es ihm leider nicht möglich ist, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen.