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Oberfranken
Bockbierzeit geht los: Das steckt dahinter
von bt-Redaktion
Im Bierland Oberfranken hat die 5. Jahreszeit begonnen. Die Braumeister lassen ihre höherprozentigen, saisonalen Stark- und Bockbierspezialitäten reifen.
Laut Informationen von Bierland Oberfranken wird es viele Veranstaltungen rund um dieses Stark- und Bockbiere geben. Das Bierland Oberfranken hat ein ausführliches Programm veröffentlicht.
Wissenswertes zum Bockbier
Bereits im 15. Jahrhundert wussten es die Edelleute zu schätzen und begannen insbesondere das Starkbier aus der Brauerei in Einbeck zu importieren. Daraus wurde in den Jahren über „Ainpökisches Bier“ und „Ainpöck“, das „Bockbier“.
Auch Klöster waren in der Starkbierherstellung schon immer sehr aktiv, denn die Mönche suchten in der Fastenzeit etwas Genussvolles, um trotz des Fastens Nahrhaftes zu sich nehmen zu können. Das war das Bockbier. Man erzählt sich, um hierfür die Freigabe vom Papst zu erhalten, schickten sie ihm ein Probefass. Die Hitze Italiens führte aber bis Rom dazu, dass das Bier sauer ankam. Das Ergebnis war, der Papst probierte, ihm graute fürchterlich und er sah das Bockbiertrinken eher als Sühne denn als Genuss, worauf er die Erlaubnis in der Fastenzeit erteilte.
Bockbiere gibt es dunkel oder hell, auch obergärige Weizenböcke. Grundsätzlich liegt der Stammwürzegehalt bei über 16 Prozent, Doppelbock über 18 Prozent. Süße, teilweise weinige oder sherryähnliche Eindrücke begleiten malzige und karamellartige Aromakomponenten. Der Geschmack eines Bockbieres verändert sich während der Lager- oder Reifezeit. Dies nutzen einige Brauereien und lagern ihre Bockbiere sehr lange, zum Teil in Holzfässern. Die Bittere in Bockbieren kann sehr ausgeprägt sein, denn die kräftigen Geschmackseindrücke vertragen durchaus starke, aber gut abgestimmte Hopfenkomponenten als „Gegenpart“.
Allen Stark- oder Bockbieren ist gemein, dass sie – so schreibt es die Bierverordnung vor – einen Stammwürzegehalt von mindestens 16 Prozent haben müssen. Beim Doppelbock muss entsprechend allgemeiner Verkehrsauffassung der Stammwürzegehalt sogar mindestens 18 Prozent betragen. Nicht verwechselt werden darf dieser Stammwürzegehalt mit dem Alkoholgehalt. Die „Stammwürze“ beschreibt den Anteil gelöster Stoffe, also vor allem Zucker, aber auch Eiweiß, Mineralien oder Vitamine, in der Würze vor der Vergärung. Als Daumenregel für die Umrechnung von Stammwürze- auf Alkoholgehalt gilt: der Alkoholgehalt beträgt etwa ein Drittel des Stammwürzegehaltes. So hat ein Bockbier in der Regel einen Alkoholgehalt von über 6%, ein Doppelbock ist über 7 Prozent Alkohol anzusiedeln (einige der besonders stark eingebrauten Biere wie der Eisbock schaffen sogar einen noch höheren Alkoholgehalt). (Quelle: Verband der privaten Brauereien, Bayerischer Brauerbund)