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Coronavirus
Die 15-Kilometer-Regel im Corona-Lockdown: Das sagt die Polizei im Raum Bayreuth
Seit Montag (11.1.2021) gilt in Bayern die 15-Kilometer-Regel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das sagt die Polizei im Raum Bayreuth zu den Kontrollen.
15-Kilometer-Regel im Corona-Lockdown: Seit Montag (11.1.2021) gilt sie für die Hotspots mit einer 7 Tage-Inzidenz von 200 und mehr. Am Mittwoch (13.1.2021) war die 7-Tage-Inzidenz in Bayreuth bei 223,2 gelegen und seit dem gilt die Regel auch hier. Das bt hat mit Polizeisprecherin Anne Höfer über die konkrete Umsetzung der Kontrollen gesprochen.
15-Kilometer-Regel im Corona-Lockdown: Die Polizei kontrolliert
Wichtig an dieser Regel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist:
“In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.”
(Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)
Kontrollieren muss das die Polizei. Mögliche Verstöße meldet sie der Kreisverwaltungsbehörde. Die entscheidet anhand des festgestellten Sachverhalts über die Höhe der Strafe.
„Stichprobenartige Kontrollen“: Das sagt die Polizei im Raum Bayreuth zur 15-Kilometer-Regel
Es werde definitiv kontrolliert, so Anne Höfer, Polizeisprecherin vom Präsidium Oberfranken. Ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbereich könne für derartige Kontrollen ein Grund sein, müsse es aber nicht. Schließlich ist die Pflicht, sein Auto nach Umzug umzumelden, schon seit längerer Zeit weggefallen. Außerdem gilt die Regel nicht für die Fahrt zur und von der Arbeit nach Hause.
Nun könnte man bei so einer Kontrolle beispielsweise sagen, dass man nur zum Einkaufen ins Fichtelgebirge fährt und nicht touristische Ziele verfolgt. „Die Beamten sind geschult“, sagt Anne Höfer, quasi als Warnung. Erfundene Ausreden haben demnach keine Chance. Wer dann noch einen Schlitten im Kofferraum hat – ganz schlecht. Er kriegt demnächst teure Post von der Verwaltungsbehörde.
Redaktion