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Zuletzt aktualisiert am 03. April 2024 | 15:47

Oberfranken

Kein Cannabis am Steuer: Das gilt nach der Legalisierung im Verkehr

von Johannes Pittroff

Wer Cannabis konsumiert, sollte das Auto stehen lassen – und zwar für mehrere Tage. Die oberfränkische Polizei klärt auf.

Symbolbild: Pexels / Kindel Media
Symbolbild: Pexels / Kindel Media

Welche Regeln gelten nach der Cannabis-Legalisierung im Straßenverkehr? Die oberfränkische Polizei erklärt im Gespräch mit dem bt, was Konsumenten wissen sollten.

Wie lange Cannabis-Konsumenten das Auto stehen lassen sollten

„Prinzipiell gilt: Wenn jemand einen Joint rauchen will, soll er das Fahrzeug stehen lassen. Nicht nur mehrere Stunden, sondern mehrere Tage“, sagt Kriminalhauptkommissar Oliver Barnert vom Polizeipräsidium Oberfranken im Gespräch mit dem bt. „Rauschmittel sind einfach gefährlich im Straßenverkehr.“ Schon alleine aus Rücksicht auf Kinder und Ältere sei große Vorsicht geboten.

Cannabis kann laut Barnert mehrere Tage nachwirken. Die Polizei orientiere sich bei Kontrollen an einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum. THC – kurz für Tetrahydrocannabinol – ist der Wirkstoff der Hanf-Pflanze, der die Rauschwirkung auslöst.

Wirkung eines Joints schwer einschätzbar

Mit dem Promille-Wert beim Alkohol lasse sich der THC-Grenzwert kaum vergleichen, so Barnert. Genau darin liegt ihm zufolge eines der Probleme: Wer Alkohol trinke, könne die Wirkung meist ungefähr einschätzen. Beim Cannabis sei das schwieriger.

„Man weiß nicht, wie viel Wirkstoff in einem Joint ist“, sagt Barnert. „Beim Bier oder Schnaps steht der Alkoholgehalt auf der Flasche.“ Fest steht ihm zufolge: Wer gerade einen Joint geraucht hat, überschreitet in jedem Fall den Grenzwert von einem Nanogramm um ein Vielfaches.

Das bayerische Innenministerium sieht das gleiche Problem: „Im Unterschied zum körpereigenen Abbau von Alkohol unterliegt der Abbau von THC keiner Regelmäßigkeit“, so ein Ministeriums-Sprecher auf bt-Anfrage. „Der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit nach erfolgtem Cannabiskonsum ist für Konsumentinnen und Konsumenten daher nur schwer abschätzbar.“

Was bei einer Überschreitung droht

Die oberfränkische Polizei werde weiterhin – wie schon bisher – Fahrer auf Cannabis-Konsum hin kontrollieren, sagt Kriminalhauptkommissar Barnert. Einen Atem-Test wie beim Alkohol gibt es nicht. Die Polizisten achten auf Anzeigen wie verlangsamte Reaktionsfähigkeit. „Wenn Anzeichen bestehen, wird eine Blutentnahme durchgeführt und der Fall zur Anzeige gebracht“, sagt Barnert.

Wer den Grenzwert überschreitet, jedoch weder einen Unfall gebaut noch Ausfallerscheinungen am Steuer gezeigt hat, dem blühen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei einem Unfall oder Ausfallerscheinungen geht der Fall an die Staatsanwaltschaft.

Anhebung der Grenze vorgeschlagen

Die Bundesregierung denkt hingegen darüber nach, den Grenzwert zu erhöhen, von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum auf 3,5 Nanogramm. Das Verkehrsministerium des Bundes hatte eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern mit der Ermittlung eines angemessenen Grenzwerts beauftragt.

Wie das Verkehrsministerium vor wenigen Tagen mitgeteilt hat, empfiehlt die Arbeitsgruppe den Grenzwert von 3,5 Nanogramm. Ab diesem THC-Grenzwert sei nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit wahrscheinlich, wie es in der Mitteilung heißt. Der Wert liege aber noch unterhalb der Schwelle eines „allgemeinen Unfallrisikos“. Die Arbeitsgruppe empfiehlt zudem ein vollständiges Alkoholverbot am Steuer für Cannabis-Konsumenten, da die Mischung die Gefahr erhöhe.

Laut dem Verkehrsministerium ist der Grenzwert von 3,5 Nanogramm mit einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Die Anhebung des Werts soll laut dem Ministerium dafür sorgen, dass nur diejenigen bestraft werden, die tatsächlich eine Gefahr für den Verkehr darstellen.

Beschlossen ist die Anhebung aber noch nicht – es handelt sich zunächst um eine Empfehlung an die Bundesregierung.

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