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Landtagswahlen

Landtagswahlen in Bayern: Das sind die Besonderheiten

Am 8. Oktober finden die Landtagswahlen in Bayern statt. Im Vergleich zur Bundestagswahl gibt es einige Unterschiede im Wahlprozess.

Anders als bei der Bundestagswahl funktioniert die Zweit-Stimme der bayerischen Landtagswahl etwas anders. Zudem spielt die Erst-Stimme eine wichtige Rolle für die Sitzverteilung im Landtag.

Wähler können Listenkandidaten direkt wählen

Wie bei der Bundestagswahl gibt es auf dem Stimmzettel der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erst-Stimme wird der Direktkandidat des jeweiligen Stimmkreises gewählt. Die Zweit-Stimme wird an Listenkandidaten vergeben, welche von den Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke gestellt werden.

Anders als in der Bundestagswahl und den meisten anderen Bundesländern können Wähler in der bayerischen Landtagswahl mit ihrer Zweit-Stimme ihren Wunschkandidaten aus der Parteiliste direkt wählen.

Der Wähler hat somit die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Landtags direkt zu beeinflussen. “Häufig macht das aber keinen großen Unterschied”, erklärt Ulrich Sieberer, Professor für empirische Politikwissenschaft an der Universität Bamberg. “Meistens werden die Personen gewählt, die auf der Kandidatenliste ganz oben stehen.” Lesen Sie auch: Die Stadt versteigert demnächst Fundfahrräder im Hans-Walter-Wild-Stadion.




Erst-Stimme geht bei Sitzverteilung nicht verloren

“Die Direktkandidatenstimme hat ein bedeutend größeres Gewicht als in der Bundestagswahl”, sagt Sieberer. Denn anders als bei der Bundestagswahl geht die Erst-Stimme bei der Verteilung für der Sitze im Landtag nicht verloren, wenn ihr Direktkandidat nicht gewinnt.

Für die Verteilung der Sitze ist nämlich das Gesamtergebnis von Erst- und Zweit-Stimmen wichtig. Wenn also eine Partei 50 Prozent der Erst- und Zweit-Stimmen in einem Regierungsbezirk bekommt, erhält sie 50 Prozent der zu vergebenen Sitze für diesen Regierungsbezirk. Dies nutzt laut Sieberer vor allem den Parteien, die den prominentesten Kandidaten aufstellen können.

In den Bayerischen Landtag ziehen schließlich alle Direktmandate ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben und sofern ihre Partei landesweit über fünf Prozent der Stimmen erhalten hat. Stehen einer Partei noch weitere Sitze anhand ihrer Gesamtstimmen zu, ziehen zusätzlich Listenkandidaten ein, die persönlich am meisten Stimmen erhalten haben.