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Coronavirus
Lockdown in Bayern: Fahrgemeinschaften und Fortbildungen – Was ist erlaubt?
Der bayernweite Lockdown im November 2020 bringt einige Fragen mit sich. Sind Fahrgemeinschaften noch erlaubt? Und wann sind Fortbildungen verboten?
Der seit Montag (2.11.2020) geltende Teil-Lockdown wirft einige Fragen auf: Was gilt für Fahrgemeinschaften oder Tagungen im Lockdown?
Sind Fahrgemeinschaften noch erlaubt?
Private Fahrgemeinschaften sind möglich, wenn die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, erklärt das STMGP. Sie sind dann möglich, wenn die Fahrgemeinschaft aus den Angehörigen des eigenen Hausstands und den Angehörigen eines weiteren Haustands besteht. Dabei darf aber die Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten werden.
Sind Tagungen und Kongresse möglich?
Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen sind untersagt, heißt es auf Website des STMGP. Prüfungen und die berufliche Aus- und Weiterbildung können trotzdem stattfinden. Das Verbot gelte nicht für die Räumlichkeit an sich, sondern für deren spezifische Nutzung für Tagungen, Kongresse und Veranstaltungen, erklärt das STMGP.
Wie wird zwischen Tagungen und außerschulischen Angeboten unterschieden?
Außerschulische Bildungsangebote werden nach § 20 Abs. 1 der 8. BayIfSMV gemessen. Sie sind in der Regel durch kleine Gruppen und Interaktivität geprägt. Hier ist der Unterricht so gestaltet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich aktiv beteiligen und dadurch lernen. Das gilt für Kurse der Volkshochschule Bayreuth.
Veranstaltungen die beruflich oder dienstlich veranlasst sind, werden normalerweise nach § 15 der 8. BayIfSMV (Tagungen und Kongresse) beurteilt. Dabei geht es um Veranstaltungen, in denen sich das Publikum hauptsächlich passiv zuhört. Diese sind von Vorträgen und Referaten zu speziellen Fachthemen von Experten gekennzeichnet.
bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler