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Nachrichten aus Deutschland
Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich 2020
Zum 1. Januar 2020 ändern sich in Deutschland einige Dinge für Verbraucher. Das gibt es ab heute zu beachten.
Der Kinderzuschlag steigt auf 185 Euro im Monat. Dabei entfällt die Höchst-Einkommensgrenze. Außerdem müssen getrennt lebende Erziehungsberechtigte ab 2020 mehr Unterhalt zahlen. Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr bedeutet das 369 Euro monatlich. Kinder zwischen sechs und elf Jahren können mit 424 Euro rechnen und bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 liegt der Mindestunterhalt bei 497 Euro.
Ab März tritt auch die Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Bevor ein Kind in die Kita oder Schule geht, müssen die Eltern den Impfschutz nachweisen. Kinder, die bereits in die Kita oder zur Schule gehen, bekommen eine verlängerte Frist bis Juli 2021. Hält man sich nicht an die Impfpflicht, droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro.
Mindestlohn, Rente und Arbeitslosengeld steigen
Der Mindestlohn steigt 2020 von 9,19 auf 9,35 Euro pro Stunde. Auch Azubis profitieren davon. Hier steigt der Mindestlohn auf mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr und in den weiteren Jahren Schritt für Schritt auf 620 Euro pro Monat.
Auch die Rentenbezüge erhöhen sich im Juli 2020. In Westdeutschland gibt es eine Steigerung von 3,15 Prozent, in Ostdeutschland 3,92 Prozent. Die Sätze für Arbeitslosengeld 2 steigen um über 1,88 Prozent auf jeweils acht Euro. Außerdem sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Bahnfahren, Flugsteuer und Hygieneprodukte
Bahnfahren soll 2020 günstiger werden. Dafür wird die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Soldaten der Bundeswehr können sogar ab Januar kostenlos alle Zügen der Deutschen Bahn nutzen, egal ob dienstlich oder privat. Einzige Voraussetzung: Die Soldaten müssen ihre Uniform tragen.
Fliegen wird dagegen teurer. Die Luftverkehrssteuer innerhalb des Inlands oder der EU steigt um gut fünf Euro auf 13,03 Euro. Für Flüge bis 6.000 Kilometer werden es 33,01 Euro, für noch längere Flüge 59,43 Euro.
Damenhygieneprodukte wie Tampons oder Binden werden künftig nur noch mit sieben Prozent besteuert. Das gilt auch für E-Paper, Zeitschriften und Bücher.
Wohngeld, Strom und Kaminöfen
Rund drei Jahre ist die letzte Erhöhung des Wohngeldes her. 2020 sollen über 600.000 Haushalte von der erneuten Erhöhung profitieren. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Größe des Haushalts, dem Einkommen und der Miete.
Angehoben werden dagegen die Strompreise. Und zwar um 5,5 Prozent pro Kilowattstunde. Für einen Durchschnitts-Haushalt mit vier Personen bedeutet das 13 Euro.
Bis Ende 2020 müssen auch alle Besitzer eines Kaminofens diesen überprüfen. Ist der Kamin aus den Baujahren 1984 bis 1995 muss dieser ausgetauscht oder modernisiert werden. Grund dafür ist die hohe Feinstaubbelastung.
Kassenbon-Pflicht für alle
Ab dem 1. Januar gilt auch die Kassenbon-Pflicht. Damit soll Steuerbetrug verhindert oder erschwert werden. Egal ob Bäcker, Metzger oder Döner-Laden – jeder Händler ist ab sofort verpflichtet einen Kassenzettel auszudrucken. Ob der Kunde diesen mitnimmt oder nicht, bleibt allerdings jedem selbst überlassen.
bt-Redakteurin Online/Multimedia
Susanne Monz