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Coronavirus
Verschärfter Lockdown in Deutschland beschlossen: Die Regeln im Überblick
Am Dienstag (19.1.2021) hat Angela Merkel in einer Pressekonferenz die Verlängerung des Lockdowns in Deutschland erklärt. Dabei wurden Corona-Regeln verschärft. Das gilt nun.
Lockdown in Deutschland verlängert und verschärft – Die Regeln im Überblick
Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Einige Regeln wurden verschärft. Sollte sich die Mutation des Corona-Virus als noch gefährlicher als angenommen erweisen, könne es zu einer „weiteren deutlichen Verschärfung“ kommen.
- Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person erlaubt.
- Maskenpflicht wird verschärft: Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Geschäften müssen Menschen fortan medizinische Masken tragen: Das sind OP-Masken, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken. Schals, Tücher oder Alltagsmasken reichen nicht mehr.
- Schulen: In Schulen wird bis zum 14. Februar weiter die Präsenzpflicht ausgesetzt. Angebote zur Notbetreuung bleiben bestehen.
- Kitas: Einrichtungen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Die Notbetreuung bleibt bestehen.
- Alten- und Pflegeheime: Risikogruppen sollen weiter besonders geschützt werden. Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Besucher und Personal sollen mehrmals pro Woche Schnelltests machen.
- Arbeit: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll erlassen werden und bis zum 15. März 2021 gelten.
- Schutz von Arbeitnehmern: Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, müssen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Dabei müssen Abstände gewährleistet werden und der Arbeitgeber medizinische Masken anbieten.
- Corona-Hotspots: Länder oder Landkreise, die eine 7-Tages-Inzidenz absehbar bis zum 15.2. nicht unter einen Inzidenzwert von 50 kommen, können weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.
- Impfen: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohner von Alten- und Pflegeheim geimpft werden, die das wollen.
- Corona-Mutation: Seit Dienstag soll künftig genauer auf den Virustyp untersucht werden, um mögliche gefährliche Mutationen schneller zu entdecken.
- Kirche: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine medizinische Maske ist Pflicht, Singen bleibt verboten.
- Kontaktnachverfolgung: In den Semesterferien sollen Studierende bei der Kontaktnachverfolgung helfen.
- Wirtschaftshilfen: Die Überbrückungshilfe III wird ausgeweitet. Zudem soll der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige einfacher werden. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben.
- Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
Redaktion