Verwaltungsgericht Bayreuth erlaubt rechtsextremen Marsch
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Am Samstag (15.2.2020) will die Partei „Der III. Weg“ mit Fackeln durch Bamberg marschieren. Da die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft wurde, hatte die Stadt diesen Fackelzug verboten. Am Freitag (14.2.2020) hat nun das Landgericht Bayreuth entschieden, dass die Stadt dies nicht könne.
Update (Freitag, 14.2.2020, 13:33 Uhr): Der III. Weg darf durch Bamberg ziehen
Bamberg kann den Marsch der Partei „Der III. Weg“ nicht verbieten. Das hat das Landgericht Bayreuth am Freitag (14.2.2020) in einem Eilverfahren entschieden. Der Grund dafür liegt in der Versammlungsfreiheit. Der Marsch am Samstag soll der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg gedenken. Die Stadt Bamberg genehmigte den Marsch nun unter Auflagen. Demnach dürfen die Teilnehmer weder Fackeln noch Trommeln mit sich führen und einsetzen.
An die Bombardierung Dresdens erinnern
Mit dem Fackelmarsch möchte die Partei „Der III. Weg“ an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg erinnern. Die Stadt Bamberg sieht durch das brisante Thema und den Hintergrund der Veranstaltung die öffentliche Sicherheit in Gefahr.
Gegendemo und Demokratiefest
Am Samstag finden in Bamberg viele weitere Veranstaltungen statt. Unter anderem hat der Bund der Antifaschisten eine Demonstration angekündigt. Zudem ist ein Demokratiefest geplant. Die Polizei Oberfranken hat aus diesem Grund angekündigt, „umfangreiche Verkehrsmaßnahmen“ durchzuführen. So möchten die Beamten den reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen gewährleisten.