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Verkehr

Ab wann sind die Winterreifen verpflichtend

In Deutschland besteht eine situative Winterreifenpflicht: bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, sind Winterreifen obligatorisch.

Laut Informationen des ADAC hat die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) keine rechtliche Relevanz in Deutschland.

Wann Winterreifen zu verwenden sind

Die situative Winterreifenpflicht (§ 2 (3a) StVO) gilt als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.

Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen mit M+S-Kennzeichnung gelten bis zum 30. September 2024 als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das “Alpine”-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung (in der Übergangsfrist) haben.

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft, werden andere behindert kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ein Punkt.

Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft oder motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV. Lesen Sie auch: Das Programm für das diesjährige Bayreuther Kneipenfestival steht fest.




Regeln für die Winterreifen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter und einen Austausch nach spätestens sechs Jahren.

Andere Länder haben ihre eigenen Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten.