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Bayreuth

Wohngebiet am Eichelberg: Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen das Projekt ab

Eine Klage gegen das geplante Wohngebiet am Eichelberg wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht abgewiesen.

Darüber informierte die Stadt Bayreuth am Montag, den 12. Februar 2024.

Klage abgewiesen

Bereits Ende Juni 2023 beschloss der Bayreuther Stadtrat den endgültigen Bebauungsplan für das neue Wohngebiet am Eichelberg / Panoramaweg. Daraufhin entschied sich ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstücke im und am Rande des Planungsgebiets liegen, gegen den derzeitigen Bebauungsplan zu klagen.

Der Kläger kritisierte unter anderem eine unzureichende Entwässerungsplanung und eine ebenfalls unzureichende Verkehrserschließung. Deshalb sollte der Bebauungsplan vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

Das Bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach hat die Klage nun abgelehnt, da der Antrag aus Sicht des Gerichtshofes unbegründet sei. Der Kläger muss jetzt die Kosten für das Verfahren tragen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist unanfechtbar, weshalb kein Einspruch erhoben werden kann.