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Bayreuth

Stadt Bayreuth sucht ehrenamtliche Jugendschöffen

Die Stadt Bayreuth sucht Bürger für das Ehrenamt der Haupt- und Ersatzschöffen für die Jugendkammern und das Jugendschöffengericht am Amts- und Landgericht Bayreuth.

Die Stadt Bayreuth sucht ehrenamtliche Jugendschöffen, deren Aufgabe es ist, bei Gerichtsverhandlungen gemeinsam mit dem zuständigen Richter im Falle einer Verurteilung ein angemessenes Urteil zu finden.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

Nach Angaben des Bayreuther Rathauses müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um als Jugendschöffe eingesetzt werden zu können. Bewerber müssen über die deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache verfügen.

Bewerben können sich Personen, die zwischen 1954 und 1998 geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bayreuth haben. Sie müssen körperlich in der Lage sein, längere Sitzungen ohne Beeinträchtigung zu absolvieren und sollten über pädagogische Eignung und Erfahrung verfügen.




Das Bewerbungsverfahren

Die Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes erfordert ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Urteilsreife und geistiger Beweglichkeit. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, werden für die Tätigkeit als Schöffe nur Verdienstausfall und Auslagen erstattet. Eine Vergütung wird nicht gezahlt.

Personen, die bereit sind, sich für diese Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, dies bis spätestens Freitag, 10. März, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in Bayreuth, Rathaus II, Dr.-Franz-Str. 6, schriftlich mit den dafür vorgesehenen Formblättern mitzuteilen.

Die Bewerbungsfrist endet am 10. März 2023. Das Bewerbungsformular befindet sich auf der Homepage der Stadt Bayreuth. Die Formblätter sind auch bei den Bürgerdiensten in beiden Rathäusern erhältlich.