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Politik

AfD im Bayreuther Stadtrat fordert Kürzungen der Entschädigungen: So hat der Stadtrat entschieden

“Aus Solidarität mit den Bürgern in der Corona-Krise” sollen die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder gekürzt werden Das hatte die AfD gefordert. So hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am 24. Februar 2021 entschieden.

Am Mittwoch (24. 2.2021) hat sich der Bayreuther Stadtrat final  mit dem  Antrag der AfD-Gruppe auf Kürzung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder beschäftigt.

Update vom 24. Februar 2021 um 17:30 Uhr: Stadtrat entscheidet final über AfD-Antrag

In der Aussprache im Gremium wies Stadträtin Tina Seyffert-Reinhold darauf hin, dass es seitens der AfD-Gruppe nicht gedacht gewesen sei, die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Stadträte vomplett zu streichen. Stattdessen gehe es darum, diese Ausgaben auf ein verträgliches und ausreichendes Maß zu begrenzen. “Immerhin reden wir hier von 60.000 Euro an Steuergeldern.”

Der Antrag der AfD-Gruppe wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich abgelehnt. Die Aufwandsentschädigungen werden nicht gestrichen.

Update vom 22. Februar 2021 um 17 Uhr: Ältestenausschuss berät über Antrag der AfD

Zunächst wurde seitens der Verwaltung festgestellt: “Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung ebenso wie auf Verdienstausfall.” Gerade die freiberuflich Tätigen bzw. Selbstständigen würden das aber nur in seltensten Fällen in Anspruch nehmen. Der Vorschlag der Verwaltung auf den Antrag der AfD-Gruppe lautet, diesem Antrag nicht nachzukommen und ihn abzulehnen.

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU) beziffert die Kosten der Stadt für die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder auf rund 60.000 Euro: Große Summen würden mit der Änderungen, wie sie sich die AfD  wünscht, also nicht gespart werden können.

Der Ältestenausschuss hat den Antrag der AfD-Gruppe einstimmig abgelehnt.

Meldung vom 19. Februar 2021: Das ist der Änderungsvorschlag:

Die AfD hat in ihrem Antrag folgende Änderung geplant: “Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit:
1.  eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 14 v.H. der Stufe 5 des Grundgehalts der Besoldungsqrupoe A 14 der Besoldungsordnung A des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, wobei die Entschädigung auf volle Euro aufzurunden ist.
2. ein Sitzungsgeld in Höhe von 9 v.H. der jeweiligen Aufwandsentschädigungspauschale für jede wahrgenommene Sitzung, aufgerundet auf volle Euro. Hierzu zählen die Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse, der Kommissionen und bis zu zwei Fraktionssitzungen monatlich gegen Nachweis. Die Gewährung des Sitzungsgeldes setzt eine Anwesenheit von mindestens 15 Minuten nach Sitzungsbeginn bis mindestens 15 Minuten vor Sitzungsende voraus.
3. Darüber hinaus erhalten die weiteren Vertreter/-innen des Oberbürgermeisters, soweit sie Fraktionsvorsitzende sind, eine Aufwandsentschädigung für den Fall einer vollen Vertretung im Amt des Oberbürgermeisters in Höhe von 52,00 Euro pro Tag und die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen eine monatliche Pauschalentschädigung.”

Begründung der AfD

Die finanzielle Lage der Kommunen, des Landkreises sowie auch dem Freistaat Bayern ist nicht zuletzt durch die Corona-Krise sehr stark zusätzlich beansprucht worden. Es sei daher dringend notwendig, dass der Bayreuther Stadtrat selbst in beispielhafter Funktion vorangeht.

Nach dem Votum des Ältestenausschusses entscheidet der Bayreuther Stadtrat final über den Antrag er AfD-Gruppe.

Stadtrat Bayreuth: Diese Aufwandsentschädigungen gibt es bisher

In § 5 Abs. 1 der Gemeindesatzung in der bisherigen Fassung steht: “Die ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Entschädigung in Höhe von 27 v. H. des Grundgehaltes der Besoldungsgruppe B 5 der Besoldungsordnung B des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, wobei die Entschädigung auf volle Euro aufzurunden ist. Für den Fall einer vollen Vertretung im Amt des Oberbürgermeisters durch die 2. Bürgermeisterin/den 2. Bürgermeister oder die 3. Bürgermeisterin/ den 3. Bürgermeister wird eine zusätzliche Entschädigung von 59,00 Euro täglich gewährt. Für den Fall einer vollen Vertretung jm Amt des Oberbürgermeisters von mehr als vier Wochen behält sich der Stadtrat eine Sonderregelung für den Einzelfall vor.

Vorschlag der AfD-Franktion im Bayreuther Stadtrat: Das soll geändert werden

“Die ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Entschädigung in Höhe von 24 v. H. des Grundgehaltes der Besoldungsgruppe B 5 der Besoldungsordnung B des Bayerischen Besoldungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, wobei die Entschädigung auf volle Euro aufzurunden ist. Für den Fall einer vollen Vertretung im Amt des Oberbürgermeisters durch die 2. Bürgermeisterin/den 2. Bürgermeister oder die 3. Bürgermeisterin/den 3. Bürgermeister wird eine zusätzliche Entschädigunq von 52,00 Euro täglich gewährt. Für den Fall einer vollen Vertretung im Amt des Oberbürgermeisters von mehr als vier Wochen behält sich der Stadtrat eine Sonderregelung für den Einzelfall vor.”

Bayreuther Tagblatt - Raphael Weiß

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Raphael Weiß