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Coronavirus in Bayern
Am Montag öffnen Biergärten in Bayern wieder – diese Regeln gelten
Ab Montag (18.05.2020) darf die Gastronomie in Bayern wieder ihre Außenbereiche öffnen. Dazu zählen auch Bierkeller. Die Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus wurden gelockert. Hier gibt’s einen Überblick über die neuen Regeln.
Gastronomen dürfen ab Montag (18.5.2020) die Außenbereiche wieder öffnen. Neben Außenbereichen von Cafés, Restaurants und Wirtschaften gilt dies auch für Biergärten. Das hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder verkündet. Die schrittweise erfolgenden Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in Bayern geht so weiter. Einen Überblick über die Kontaktbeschränkungen in Bayern gibt es hier.
Diese Regeln gelten bei der Öffnung der Biergärten in Bayern
Für die Wiedereröffnung der Gastronomie in Bayern haben das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Handlungsempfehlung veröffentlicht.
Die Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen gelten für das Personal und die Gäste. Diese Punkte müssen Gäste beachten.
- Die Außenbereiche (auch Biergärten) haben nur bis 20 Uhr geöffnet
- Gäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
- Am Tisch dürfen die Gäste die Gesichtsmasken abnehmen
- Es gilt ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Gästen außerhalb des eigenen Hausstandes
- Diese Abstandsregeln sind sowohl beim Betreten und Verlassen als auch beim Gang auf die Toilette oder zwischen den Tischen einzuhalten
- Beim Verlassen des Tisches muss immer eine Maske getragen werden
- Menschen mit Covid-19-Symptomen dürfen nicht hinein
- Buffets sind verboten
- Laufwege der Gäste sollten vom Betreiber geplant und vorgegeben werden
- Tische sollten reserviert werden
- Gruppenreservierung für mehrere Tische ist unzulässig
- Gäste müssen sich beim Betreten in eine Liste (Name, Telefonnummer, Uhrzeit) eintragen
- So können Gastronomen die Gäste bei einer Infektion informieren
bt-Redakteur Online/Multimedia
Frederik Eichstädt