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Neue Erkenntnisse nach Kranunfall in BayreuthCafé „April April“ in Bayreuth schließtWeihenstephan Bayreuth: Neueröffnung am 17. Juli

Bafög, Azubi-Gehälter, Kita-Gebühren: Das ändert sich im August

31. Juli 2019/in (50) Familie und Kinder, 20_Nachrichten/von Redaktion

Zuletzt aktualisiert am 11. März 2020 | 16:09

Studenten, Familien und Azubis können sich freuen: Ab August erhalten viele Verbraucher mehr Geld. Welche Gesetze und Regeln sich im Detail ändern, erfahren Sie hier.

Starke-Familien-Gesetz

Symbolbild: pixabay

Zum 1. August tritt das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Familien mit kleinerem Einkommen sollen gestärkt und ihnen eine faire Chance auf die „gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder“ ermöglicht werden. Bereits zum 1. Juli stieg der Kinderzuschlag von maximal 170 auf 185 Euro. Zum 1. August wird nun das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert. So steigt zum Beispiel das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro pro Jahr. Davon können dann Rucksäcke, Hefte oder Taschenrechner gekauft werden.

Für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben gibt es künftig statt 10 Euro 15 Euro. Außerdem entfallen die Eigenanteile der Eltern, die bisher beispielsweise für das Mittagessen in der Kita oder der Schule fällig wurden. Auch Ausflüge oder Klassenfahrten werden ab August vom Staat finanziell unterstützt.

Von den Maßnahmen des Starke-Familien-Gesetzes sollen bis zu vier Millionen Kinder aus einkommensschwachen Familien profitieren.

Keine Kita-Gebühren für Geringverdiener

Das Gute-Kita-Gesetz sorgt ab August dafür, dass neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von den Kita-Beiträgen befreit werden. Das betrifft Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Insgesamt haben dadurch 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf eine beitragsfreie Kitazeit.

Mehr Bafög für mehr Studenten

Symbolbild: pixabay

Ab dem 1. August wird auch die Bafög-Reform wirksam. So steigt zum einen der Förderhöchstbetrag im Jahr 2019 von 735 auf 835 Euro. 2020 hebt sich dann in einem zweiten Schritt der Beitrag auf 861 Euro. In diesem Betrag ist auch der Wohnzuschlag enthalten, der ebenfalls um 30 Prozent auf 325 Euro angehoben wird.

Neben den Förderleistungen steigt aber auch der Freibetrag für das anzurechnenden Vermögen der Auszubildenden von 7.500 auf 8.200 Euro.

Steigende Beihilfe für Azubis

Auch Azubis können sich auf mehr Geld freuen. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von 622 auf 716 Euro pro Monat erhöht. Damit möchte der Staat die Auszubildenden, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, unterstützen. In einigen Bundesländern wird auch ein Azubi-Ticket eingeführt, mit dem die Auszubildenden vergünstigt Bus und Bahn nutzen können. Bisher beteiligen sich daran allerdings nur Sachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen.

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