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Corona
Verändertes Testangebot in der Region: Diese Corona-Teststationen im Kreis Bayreuth machen dicht
von bt-Redaktion
Das Landratsamt Bayreuth ändert ab sofort das Corona-Testangebot. Einige Stationen müssen schließen, andere öffnen zu neuen Zeiten.
Mit dem 1. Juli 2022 gilt in Bayern eine neue Testverordnung, durch welche der Betrieb einiger Teststationen im Landkreis Bayreuth eingestellt werden.
Doch an einigen Orten sind die Coronatests weiterhin verfügbar – allerdings zu neuen Zeiten.
Landratsamt Bayreuth verändert Corona-Testangebot in der Region
Seit Beginn der Pandemie sorgte die Stadt Bayreuth im Auftrag des Gesundheitsamtes für ausreichende Angebote an PCR- und Schnellteststationen für die Bürger in Stadt und Landkreis Bayreuth, wie es in einer Mitteilung des Landratsamts heißt. Aufgrund der inzwischen in Kraft getretenen neuen Testverordnung werden der Betrieb der städtischen Teststationen in Aichig (PCR-Tests) und in der Bayreuther Schlossgalerie am La-Spezia-Platz 1 (POC-Schnelltests) allerdings eingestellt.
Daher erweitert der BRK-Kreisverband Bayreuth, der bereits bisher in enger Abstimmung mit der Stadt Bayreuth ebenfalls an der Schlossgalerie sowohl PCR- als auch Schnelltests angeboten hat, dort die Öffnungszeiten.
Ab dem 1. Juli 2022 steht den Bürgern das BRK-Testzentrum von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 19 Uhr und am Samstag von 7 bis 14 Uhr am La-Spezia-Platz 1 zur Verfügung.
„Als verlässlicher Partner im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz trägt das Rote Kreuz in Bayreuth seinen Teil mit zur Bewältigung der Pandemie bei und gewährleistet als eigenständige Hilfsorganisation weiterhin Testangebote für die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger,“ erklärt Markus Ruckdeschel, Kreisgeschäftsführer BRK Kreisverband Bayreuth.
Diese Personengruppen erhalten weiterhin kostenlose Tests
“Damit ist eine bedarfsgerechte und ausreichende Grundversorgung mit Testangeboten in den nächsten Monaten gewährleistet”, so Landrat Florian Wiedemann in einer Mitteilung. “Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei. Die Notwendigkeit einer umfassenden Teststruktur in Stadt und Landkreis muss auch weiterhin gegeben sein”, betont Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Folgende Personengruppen haben weiterhin Anspruch auf eine kostenfreie Testung, müssen dies aber entsprechend nachweisen:
- Kinder unter 5 Jahren (Ausweis)
- Schwangere im 1. Trimester (Mutterpass)
- Haushaltsangehörige von Infizierten (Arztbeleg)
- Personen, die sich nicht impfen lassen können (ärztliches Attest)
- Pflegende Angehörige (glaubhafter Nachweis als Pflegeperson)
- Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte (Anspruch muss glaubhaft gemacht werden)
- Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern (Bescheinigung der Einrichtung)