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Bayreuth

Bayreuth: XXXLutz Planung liegt öffentlich aus

Der Entwurf des Bebauungsplans für die Filiale XXXLutz kann ab dem 6. März 2023 online und im Planungsbüro der Stadt eingesehen werden.

Ab Montag, den 6. März 2023 kann der Entwurf des Bebauungsplans für die Filiale XXXLutz online und im Planungsbüro der Stadt angesehen werden.

Baupläne einsehbar

Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung von zwei großflächigen Möbelhäusern auf dem Gelände der ehemaligen Markgrafenkaserne. Die Gesamtverkaufsfläche des Projekts beträgt 31.500 Quadratmeter, aufgeteilt auf ein XXXLutz-Möbelhaus mit 24.000 Quadratmetern Verkaufsfläche und einen Mömax-Cash-and-Carry-Markt mit 7.500 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit weiteren umweltbezogenen Informationen bis einschließlich 20. März 2023 im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage) während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsicht aus. Lesen Sie auch: Das Kösseinehaus bei Wunsiedel bekommt am 1. April 2023 einen neuen Pächter.




Kommentare gefördert

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Fragen können telefonisch oder per Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsichtnahme in die Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um vorherige telefonische Vereinbarung eines Termins unter 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und bei Bedarf auch nachmittags zur Verfügung.

Stellungnahmen können nur zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden, u.a.:

  • Baumreihen zur Abgrenzung des Sondergebiets “Einzelhandel/Möbel” gegenüber dem Sondergebiet “Logistik” und dem Gewerbegebiet,
  • Fassadenbegrünung bei zusammenhängenden, nicht gegliederten Fassadenflächen,
  • Sammlung von Niederschlagswasser zur Bewässerung der Grünflächen auf dem Baugrundstück,
  • Anpflanzung von standortgerechten Laubbäumen und
  • Nutzung von Solarenergie im Bereich aller Dachflächen und eines Teils der Stellplätze.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.