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Politik

Bayreuther AfD-Stadträte klagen gegen Stadtrat – und haben recht bekommen

Tina Seyfferth-Reinhold und Tobias Peterka sitzen für die Alternative für Deutschland (AfD) im Bayreuther Stadtrat. Weil sie sich aus bei der Besetzung der Ausschüsse ausgegrenzt fühlten, haben sie sich vor Gericht beschwert. Dort bekamen sie zumindest teilweise recht.

Die Bayreuther AfD-Stadträte Tobias Petereka und Tina Seyfferth-Reinhold haben am Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen den Beschluss des Bayreuther Stadtrats eingereicht, sie aus den Ausschüssen und Gremien auszuschließen. Jetzt hat das Gericht eine Entscheidung gefällt und den AfD-Stadträten teilweise recht gegeben.

AfD-Stadträte gewinnen vor Gericht

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth am 27.8.2020 muss der Stadtrat über die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen mit elf oder mehr Mitgliedern neu entscheiden. Tina Seyfferth-Reinhold und Tobias Peterka hatten sich nach der Kommunalwahl beschwert, dass die übrigen Parteien sie durch Tricksereien systematisch ausgrenzen würden. Der Stadtrat hatte festgelegt, die Sitze der Stadtratsausschüsse mit elf oder mehr Mitgliedern nach dem d’Hondt’schen Verfahren, im Übrigen aber nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers auf die Fraktionen des Stadtrats zu verteilen. Die beiden Stadträte der AfD fühlten sich benachteiligt, weil sie dadurch in keinem der Ausschüsse vertreten waren.

Bayreuther Ausschüsse müssen neu besetzt werden

Unterschiedliche Berechnungsverfahren sind je nach Ausschussgröße dann unzulässig, wenn kein sachlicher Grund dafür vorliegt, entschied das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag (27.8.2020). Es habe viel darauf hingedeutet, so das Gericht, dass die Sitzverteilung in Ältestenausschuss, Personalausschuss, Bauausschus, Kulturausschuss, Verkehrsausschuss, Konzessionsvergabeausschuss und Haupt-und Finanzausschuss willkürlich erfolgt seien. Deswegen hat das Gericht nun dem Bayreuther Stadtrat auferlegt, sich erneut mit der Thematik zu befassen. Bis zum 15.10.2020 hat dieser nun Zeit, die Ausschüsse neu zu besetzen.

AfD-Stadträte erringen keinen Sieg auf ganzer Linie

„Es ist bedauerlich, dass die anderen Parteien so wenig Argumente in petto haben, dass sie uns durch illegale Praktiken aus den Ausschüssen fernhalten wollten“, sagt Peterka. „Selbst wenn nun das Verwaltungsgericht den Machenschaften der Altparteien einen Riegel vorschiebt, bleibt dies ein Angriff auf den Wählerwillen und demokratische Spielregeln, der nicht so einfach ausgeblendet werden darf,“ ergänzt Seyfferth-Reinhold.

Die beiden Stadträte wollten mit ihrem Eilantrag außerdem erreichen, dass sie auch in den kleineren Ausschüsse mit weniger als elf Mitglieder einen Sitz bekommen. Das lehnte das Gericht jedoch ab, da die AfD in diesen Ausschüssen nach keinem der drei üblichen Berechnungsverfahren (d’Hondt, Sainte-Laguë oder Hare-Niemeyer) einen Sitz erhalten hätte. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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