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Krankenhausreform

Bayreuther Gesundheitsökonomen entwickeln Alternative zur Vorhaltevergütung

Ein zentraler Bestandteil der Krankenhausreform ist die sogenannte Vorhaltevergütung, mit der die Kapazitäten (Betten, Räume, Geräte) finanziert werden sollen, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung „vorgehaltenen“, also ständig verfügbar sind.

Laut Informationen der Universität Bayreuth sollte die Krankenhausreform zum 1. Januar 2024 greifen, doch unterschiedliche Vorstellungen bei Bund und Ländern sowie die Landtagswahlen in Hessen und Bayern verkomplizieren die Verhandlungen. Die Bundesländer werden die Ergebnisse einer kleinen, vertraulich arbeitenden Redaktionsgruppe von Bund- und Ländern bewerten.

Ein Vorschlag wurde veröffentlicht

„Die im Eckpunktepapier im Juli skizzierte Vorhaltevergütung wirft jedoch vor allem Fragen auf und birgt Risiken, neue Probleme zu erzeugen und die Komplexität noch weiter zu erhöhen. Wir haben eine Alternative dazu entwickelt“, sagen Bayreuther Gesundheitsökonomen in einem Impulspapier zu Krankenausreform.

Die Forschende schlagen eine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung je Leistungsgruppe vor, die sich an den Kosten für die notwendige Basisausstattung orientiert. Damit ordnet sich das Konzept zwischen den Polen einer reinen DRG-Vergütung sowie einer fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung nach dem Eckpunktepapier ein. Die Verpflichtung der Länder für die Finanzierung der Investitionskosten bleibt davon unberührt. Lesen Sie auch: Rinder flüchten von oberfränkischen Bauernhof.