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Bayern

Bundesverwaltungsgericht: Kreuze dürfen in staatlichen Gebäuden bleiben

Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Kreuzerlass in Bayern entschieden. In staatlichen Gebäude dürfen die Kreuze hängen bleiben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Bunds für Geistesfreiheit abgewiesen.

Kreuze dürfen hängen bleiben

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über den Bayerischen Kreuzerlass entschieden. Der bayerische Bund für Geistesfreiheit verlangte in einer Klage das Abhängen der Kreuze, da damit nicht die religiöse Neutralität des Staates gegeben sei.

Eben diese Klage hat das Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen und gibt damit dem Freistaat bei dieser Entscheidung recht.

Das bt informiert, wenn weitere Details zur Entscheidung bekannt sind.