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Coronavirus

Corona: Das bedeutet die Bundes-Notbremse für Bayern – das gilt im Freistaat

Die Bundes-Notbremse gilt ab Samstag. Was sich nun in Bayern ändern muss – und wo Bayern bereits härtere Maßnahmen hat.

Die Bundes-Notbremse wurde am Donnerstag endgültig beschlossen. Das Gesetz passierte den Bundesrat, Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete das Corona-Gesetz. Doch welche Regeln gelten nun in Bayern?

Welche Corona-Regeln gelten nun in Bayern?

Die Notbremse legt bundesweit verpflichtende Corona-Regeln fest. Diese Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet. Sind die Regelungen – wie in Bayern – allerdings strenger als im Infektionsschutzgesetz festgelegt, so behalten die Regeln der bayerischen Staatsregierung ihre Gültigkeit. Die Bundes-Notbremse regelt nämlich ein Mindestmaß an Corona-Regeln, die von Bundesländern auch strenger ausgelegt werden können.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach bereits am Dienstag nach einer Sitzung des Ministerrats in München davon, dass die Regeln in Bayern härter sein könnten. “Die Notbremse ist sozusagen die Untergrenze”, sagte er in der Pressekonferenz am Dienstag.

Bundes-Notbremse: Das gilt in Bayern

Nachdem die Bundes-Notbremse verkündet wird, wird die Bayerische Regierung diese interpretieren und danach die geltenden Regeln verkünden. Dennoch gelten aktuell die strengeren Maßnahmen in Bayern ab einer Inzidenz von über 100.

Hier hat Bayern härtere Maßnahmen als in der Bundes-Notbremse vorgesehen sind

Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr darf die Wohnung nicht verlassen werden. Anders als in der Bundes-Notbremse ist es in Bayern aktuell auch nicht erlaubt, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.

Schulen: Auch hier gilt die strengere Regel in Bayern. In der Bundes-Notbremse sollen Schulen ab einer Inzidenz von 165 schließen. In Bayern bereits ab einer Inzidenz von 100. Deshalb wurden beispielsweise in Bayreuth Stadt und Landkreis wieder geschlossen. 

Hier müssen härtere Maßnahmen in Bayern kommen

Einzelhandel: Hier gelten ab Samstag strengere Regeln in Bayern. Konnte noch mit einer Inzidenz bis zu 200 vor Ort eingekauft werden, ist das nun nicht mehr möglich. In der Bundes-Notbremse ist diese Grenze auf 150 gesenkt worden. Heißt: Mit einer Inzidenz bis 150 ist Einkaufen vor Ort mit negativem Test möglich – ab 150 gilt Click&Collect.

Friseur: Laut dem neuen Gesetz der Notbremse muss bei einem Friseurbesuch ein negativer Corona-Test vorliegen. Das war in Bayern bislang nicht der Fall. Das Gleiche gilt für andere körpernahe Dienstleistungen, wie beispielsweise die Fußpflege.

Neu ist auch, dass eine Region nun die kritischen Inzidenz-Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreiten muss, damit wieder gelockerte Regeln gelten. Bisher muss in Bayern ein Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Grenzwert liegen.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann