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Wirtschaft
Coronavirus: Milliardenschweres Hilfspaket vom Bund – auch Bayreuther Unternehmer sind betroffen
Die Coronakrise hat nicht nur einschneidende Einschränkungen in unserem sozialen Leben zur Folge, sondern auch Konsequenzen für die Wirtschaft.
„Unser Kerngeschäft ist vorübergehend lahmgelegt!“
Soforthilfe-Antrag wird nicht genutzt
„Wir haben die volle Breiseite bekommen“
Auch das Elektronikfachgeschäft Baumann und seine 70 Angestellten in Bayreuth bekommen die Coronakrise zu spüren. „Wir haben die volle Breitseite bekommen“, sagt Geschäftsführer Uwe Baumann. „Der klassische Handel ist zu. Jetzt geht es nur per E-Mail, per Telefon oder online weiter.“ Das sei jedoch kein Ersatz für den normalen Verkaufsbetrieb. Aufgrund der aktuellen Situation blieb Baumann nichts anderes übrig, als Kurzarbeit anzumelden. „Was sollen jetzt 20 Verkäufer tun?“ Ein paar Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice, vier Mitarbeiter sind außer ihm noch im Büro tätig. So kann der Mindestabstand auch gewahrt werden. Vor allem die Verwaltung arbeite noch, zudem noch ein paar Außendienstmitarbeiter und Monteure.
Kaputte Geräte werden repariert
„Bei jeglicher Art von Notfällen können wir helfen. Ist die Waschmaschine kaputt, rückt einer aus zum reparieren“, sagt der Geschäftsführer. Müsse das Gerät ersetzt werden, sei eine telefonische Beratung möglich. „Aber der Kunde kann sich die Maschine nicht vor Ort ansehen.“ Deswegen seien die Monteure mit Laptops ausgestattet, auf denen sie den Kunden Bilder zeigen können. Denn jetzt ginge es vor allem darum, einen Rhythmus zu finden, in dem gearbeitet werden könne. „Die Außendienstmitarbeiter sind angewiesen einen Mundschutz zu tragen“, sagt Baumann. Sie würden auch mit jedem Kunden vorher darüber sprechen. „Sie arbeiten prinzipiell mit Handschuhen und haben Desinfektionsmittel dabei.“ Diese werden nur einmal pro Kunde verwendet.
Soforthilfe-Antrag wird genutzt
„Wenn jetzt kein Umsatz kommt, ist ein Geschäftsführer verpflichtet abzuwägen, wann seine Firma insolvent ist“, sagt Baumann. Er hat die Soforthilfe beantragt. „Ich muss ja weitgehend vorausschauen, um dieses Thema zu lösen.“ Auch wenn er Kurzarbeit angemeldet habe, müsse er die Löhne erstmal zahlen und bekomme erst hinterher sein Geld. Das Worst Case Szenario sehe so aus: „Der Umsatz den ich heute habe reicht mir nicht aus und deswegen ist die Firma Baumann in X Monaten insolvent.“ Das sei bei jedem Unternehmen so. Wenn kein Geld eingenommen werde, sei irgendwann Schluss. „Deswegen habe ich aus meiner Sicht heraus einen Anspruch auf den Zuschuss. Ich muss ja vorausschauen und dementsprechend auch gegensteuern.“ Baumann bleibt trotz allem positiv. „Ich plane ja nicht, dass ich im Oktober insolvent gehe, sondern dass ich weiter arbeiten kann.“
Das Maßnahmenpaket im Überblick:
Hier sind die Maßnahmen kurz aufgelistet und erklärt.
Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro
Zuschüsse für kleine Firmen und Solo-Selbstständige
Kündigungsschutz von Mietern
Auch die Wohnsituation vieler Menschen steht wegen Covid-19 auf dem Spiel. Wo das Einkommen wegbricht, können Mieten nicht mehr gezahlt werden. In diesem Fall sollen Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen. Das gilt aber nur für ausbleibende Mieten wegen der Coronakrise. Außerdem soll die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete bei Anträgen auf Hartz IV für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Zudem sollen Familien mit Einkommenseinbrüchen leichter einen Kinderzuschlag bekommen.
Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit
Damit Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht kündigen müssen, hat der Bund die Regeln für Kurzarbeit angepasst. Auch alle Krankenhäuser im Land sollen eine Unterstützung bekommen – über drei Milliarden Euro. Außerdem bekommt der Bund mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz, das Insolvenzrecht wird gelockert und Haupt- und Jahresversammlungen von Vereinen und Unternehmen dürfen online abgehalten werden.
Soforthilfe von der Regierung von Oberfranken
Auf der Seite der Regierung von Oberfranken können Unternehmen sich einen Schnell-Antrag herunterladen. Dieser wird im Rahmen von Soforthilfe-Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Selbstständige, die in Bayern arbeiten oder dort einen Unternehmenssitz haben. Der Antrag kann von Betrieben und Freiberuflern dann gestellt werden, wenn entweder ein Liquiditätsengpass vorliegt oder durch die Coronakrise eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage entstanden ist. Denn zusätzlich zu den zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes, wird auch der Freistaat Bayern ein Sondervermögen in Höhe von 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Regierung von Oberfranken arbeitet mit Hochdruck
„Die Regierung von Oberfranken arbeitet mit Hochdruck daran, die große Zahl an Soforthilfe-Anträgen schnellstmöglich zu bearbeiten und zu bewilligen“, sagt Pressesprecherin Alexa Buckler. Die Wirtschaftsförderung erhalte eine breite Unterstützung aus dem ganzen Haus. Somit würden die Kräfte dort zur Abwicklung des Soforthilfeprogramms gebündelt werden. So würde auch eine Antragsbearbeitung an den Wochenenden sichergestellt werden. Damit solle insbesondere den mittelständischen und vielen kleineren Betrieben in Oberfranken eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährt werden, sagt Buckler.