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Zuletzt aktualisiert am 04. Juni 2020 | 11:28

Wirtschaft

Coronavirus: Milliardenschweres Hilfspaket vom Bund – auch Bayreuther Unternehmer sind betroffen

Die Coronakrise hat nicht nur einschneidende Einschränkungen in unserem sozialen Leben zur Folge, sondern auch Konsequenzen für die Wirtschaft.

Mann füllt einen Antrag aus. Symbolbild: Pixabay
Mann füllt einen Antrag aus. Symbolbild: Pixabay
Die Coronakrise hat nicht nur einschneidende Einschränkungen in unserem sozialen Leben zur Folge, sondern auch Konsequenzen für die Wirtschaft. Bei vielen Unternehmen steht die Existenz auf dem Spiel. Auch Bayreuther Unternehmen bekommen die Auswirkungen der Krise zu spüren. Deswegen hat das Bundeskabinett mehrere Notfallregelungen im Rahmen eines umfangreichen Maßnahmenpakets auf die Beine gestellt.

„Unser Kerngeschäft ist vorübergehend lahmgelegt!“

EILA ist ein Bayreuther Unternehmen in der Eventbranche. Dabei bietet EILA ebenso mobile Eventlocations wie auch exklusive Wohnmobile und Motorhomes an. „Ich denke wir gehören mit zu den betroffensten Unternehmen“, sagt Geschäftsführer Sebastian Eiselt. Der ganze Eventbereich, speziell der Motorsport, wurde abgesagt. „Unser Kerngeschäft ist vorübergehend lahmgelegt.“ Eiselt müsse warten, wann der Motorsport weitergeht und seine Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen. Doch trotzdem steht EILA besser da, als viele andere. „Unser Unternehmen ist auf einer soliden Basis.“

Soforthilfe-Antrag wird nicht genutzt

Ein gewisser Zeitraum könne abgefangen werden, durch langfristige Verträge, wie mit Automobilherstellern. Doch trotzdem sei die Angst da, dass die Krise bis ins nächste Jahr Auswirkungen habe. „Dann müsste man das ganze Konstrukt einfrieren und warten, wie es weiter geht.“ Den Soforthilfe-Antrag würde Eiselt jedoch nicht nutzen. Denn der ist für Unternehmen, deren Existenz bedroht ist und in der Lage ist EILA nicht. „Es wäre nicht angebracht und nicht fair das zu fordern, im Gegensatz zu den Unternehmen die akut in Zahlungsschwierigkeiten kommen.“

„Wir haben die volle Breiseite bekommen“

Auch das Elektronikfachgeschäft Baumann und seine 70 Angestellten in Bayreuth bekommen die Coronakrise zu spüren. „Wir haben die volle Breitseite bekommen“, sagt Geschäftsführer Uwe Baumann. „Der klassische Handel ist zu. Jetzt geht es nur per E-Mail, per Telefon oder online weiter.“ Das sei jedoch kein Ersatz für den normalen Verkaufsbetrieb. Aufgrund der aktuellen Situation blieb Baumann nichts anderes übrig, als Kurzarbeit anzumelden. „Was sollen jetzt 20 Verkäufer tun?“ Ein paar Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice, vier Mitarbeiter sind außer ihm noch im Büro tätig. So kann der Mindestabstand auch gewahrt werden. Vor allem die Verwaltung arbeite noch, zudem noch ein paar Außendienstmitarbeiter und Monteure.

Kaputte Geräte werden repariert

„Bei jeglicher Art von Notfällen können wir helfen. Ist die Waschmaschine kaputt, rückt einer aus zum reparieren“, sagt der Geschäftsführer. Müsse das Gerät ersetzt werden, sei eine telefonische Beratung möglich. „Aber der Kunde kann sich die Maschine nicht vor Ort ansehen.“ Deswegen seien die Monteure mit Laptops ausgestattet, auf denen sie den Kunden Bilder zeigen können. Denn jetzt ginge es vor allem darum, einen Rhythmus zu finden, in dem gearbeitet werden könne. „Die Außendienstmitarbeiter sind angewiesen einen Mundschutz zu tragen“, sagt Baumann. Sie würden auch mit jedem Kunden vorher darüber sprechen. „Sie arbeiten prinzipiell mit Handschuhen und haben Desinfektionsmittel dabei.“ Diese werden nur einmal pro Kunde verwendet.

Soforthilfe-Antrag wird genutzt

„Wenn jetzt kein Umsatz kommt, ist ein Geschäftsführer verpflichtet abzuwägen, wann seine Firma insolvent ist“, sagt Baumann. Er hat die Soforthilfe beantragt. „Ich muss ja weitgehend vorausschauen, um dieses Thema zu lösen.“ Auch wenn er Kurzarbeit angemeldet habe, müsse er die Löhne erstmal zahlen und bekomme erst hinterher sein Geld. Das Worst Case Szenario sehe so aus: „Der Umsatz den ich heute habe reicht mir nicht aus und deswegen ist die Firma Baumann in X Monaten insolvent.“ Das sei bei jedem Unternehmen so. Wenn kein Geld eingenommen werde, sei irgendwann Schluss. „Deswegen habe ich aus meiner Sicht heraus einen Anspruch auf den Zuschuss. Ich muss ja vorausschauen und dementsprechend auch gegensteuern.“ Baumann bleibt trotz allem positiv. „Ich plane ja nicht, dass ich im Oktober insolvent gehe, sondern dass ich weiter arbeiten kann.“

Das Maßnahmenpaket im Überblick:

Hier sind die Maßnahmen kurz aufgelistet und erklärt.

Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro

Die getroffenen Maßnahmen sind milliardenschwer, aber notwendig. Der Bund unterstützt Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen während der Coronakrise. Mit den Schutzschirmen und Regelungen wird sich der Bund um rund 156 Milliarden Euro neu verschulden.

Zuschüsse für kleine Firmen und Solo-Selbstständige

Über drei Monate sollen kleine Firmen, Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Auch Großunternehmen sollen mit Kapital gestärkt werden können und der Staat soll sich im Notfall sogar an den Firmen beteiligen können. Und nicht nur das: Die Förderbank KfW hat ein unbegrenztes Sonder-Kreditprogramm auf die Beine gestellt.

Kündigungsschutz von Mietern

Auch die Wohnsituation vieler Menschen steht wegen Covid-19 auf dem Spiel. Wo das Einkommen wegbricht, können Mieten nicht mehr gezahlt werden. In diesem Fall sollen Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen. Das gilt aber nur für ausbleibende Mieten wegen der Coronakrise. Außerdem soll die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete bei Anträgen auf Hartz IV für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Zudem sollen Familien mit Einkommenseinbrüchen leichter einen Kinderzuschlag bekommen.

Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit

Damit Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht kündigen müssen, hat der Bund die Regeln für Kurzarbeit angepasst. Auch alle Krankenhäuser im Land sollen eine Unterstützung bekommen – über drei Milliarden Euro. Außerdem bekommt der Bund mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz, das Insolvenzrecht wird gelockert und Haupt- und Jahresversammlungen von Vereinen und Unternehmen dürfen online abgehalten werden.

Soforthilfe von der Regierung von Oberfranken

Auf der Seite der Regierung von Oberfranken können Unternehmen sich einen Schnell-Antrag herunterladen. Dieser wird im Rahmen von Soforthilfe-Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Selbstständige, die in Bayern arbeiten oder dort einen Unternehmenssitz haben. Der Antrag kann von Betrieben und Freiberuflern dann gestellt werden, wenn entweder ein Liquiditätsengpass vorliegt oder durch die Coronakrise eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage entstanden ist. Denn zusätzlich zu den zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes, wird auch der Freistaat Bayern ein Sondervermögen in Höhe von 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Regierung von Oberfranken arbeitet mit Hochdruck

„Die Regierung von Oberfranken arbeitet mit Hochdruck daran, die große Zahl an Soforthilfe-Anträgen schnellstmöglich zu bearbeiten und zu bewilligen“, sagt Pressesprecherin Alexa Buckler. Die Wirtschaftsförderung erhalte eine breite Unterstützung aus dem ganzen Haus. Somit würden die Kräfte dort zur Abwicklung des Soforthilfeprogramms gebündelt werden. So würde auch eine Antragsbearbeitung an den Wochenenden sichergestellt werden. Damit solle insbesondere den mittelständischen und vielen kleineren Betrieben in Oberfranken eine schnelle und unbürokratische Hilfe gewährt werden, sagt Buckler.

Bayreuther Tagblatt - Katharina Adler

 bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler

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