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Coronavirus

Corona-Risikogebiete in Bayern: Vier neue Regionen überschreiten Corona-Grenze

In Bayern gibt es am Samstag, 10. Oktober 2020, vier neue Corona-Risikogebiete. In diesen Corona-Brennpunkten gibt es neue Beschränkungen.

In Bayern gibt es immer wieder Corona-Risikogebiete. Eine Region, die den 7-Tage-Inzidenz-Wert von 50 überschreitet wird als Corona-Risikogebiet bezeichnet. Hier gibt es eine aktuelle Übersicht über bayerische Corona-Brennpunkte:

Diese Regionen haben den Corona-Grenzwert überschritten

Diese Städte und Landkreise haben nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Inzidenz-Wert von 50 überschritten (Stand: 10.10.2020, 8 Uhr):

  • Memmingen Stadt (54,42)
  • Fürstenfeldbruck Landkreis (51,07)
  • Regen Landkreis (60,72)
  • Rosenheim Stadt (67,66)

Auch interessant: Hier gibt es die aktuellen Corona-Zahlen aus Oberfranken.

Vier neue Corona-Brennpunkte in Bayern

In Bayern hatten am Samstag (10. Oktober 2020) vier Regionen den Signalwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten. Nach Zahlen des  LGL  (Stand: 8.00 Uhr) lag die Stadt Memmingen bei 54,42. Im Landkreis Fürstenfeldbruck lag der Wert bei 51,07, im Landkreis Regen hatten sich binnen sieben Tagen 60,72 Menschen pro 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus neu infiziert. Rosenheim hatte den Inzidenz-Wert bereits am Vortag überschritten und lag laut LGL am Samstag bei 67,66.

Corona-Beschränkungen in Risikogebieten in Bayern

Die Stadt Memmingen hatte bereits vor dem Signalwert von 50 eine Allgemeinverfügung erlassen, die vom 7. bis zum 13. Oktober 2020 gültig ist. Darin heißt es:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage, Vereins- oder Parteisitzungen sind auf maximal 50 Teilnehmende begrenzt. Dies gilt nicht für Gottesdienste, Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen oder Kulturstätten, da die Einhaltung von Abständen bei deren Besuch durch konkrete Hygienekonzepte geregelt ist.
  • Die Stadt Memmingen empfiehlt dringend, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Personen durchzuführen.
  • Im schulischen Bereich gelten die Regelungen der Stufe 2 des 3-Stufenplans des Kultusministeriums. Entsprechend gilt auf den Schulgeländen der weiterführenden und berufsbildenden Schulen Maskenpflicht, auch während des Unterrichts.
  • In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ist das Personal zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.

Ähnliche Corona-Regeln gibt es in den Landkreisen Regen und Fürstenfeldbruck. In Rosenheim dürfen sich seit Samstag (10. Oktober 2020) im öffentlichen Raum wie auf Privatgrund nur noch höchstens fünf Personen als Gruppe aufhalten.

Zu privaten und öffentlichen Feiern dürfen in Rosenheim maximal 25 Personen im Inneren und 50 im Außenbereich teilnehmen. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen bezieht sich ausschließlich auf private Veranstaltungen zuhause und in der Gastronomie, teilt die Stadt Rosenheim mit. Für die Gastronomie gilt ab Samstag, 10. Oktober, auch eine Sperrstunde ab 23 Uhr. „Hintergrund und Anlass dieser Verschärfung ist es, die inzwischen nahezu unkontrollierbaren Party-Veranstaltungen einzudämmen, die als sehr infektionsträchtig bewertet werden“, so der Leiter des städtischen Ordnungsamtes Oliver Horner.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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