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Bayreuth
Update: Edeka-Lieferungen in Oberfranken
von bt-Redaktion
Die Streiks in den Edeka-Zentrallagern könnten bis zu den nächsten Tarifverhandlungen für den Großhandel am 28. August 2023 andauern.
Die Streiks könnten zu leeren Regalen bei den Edeka-Märkten in der Region führen.
Nachfolgend findet sich der Bericht vom 22. Juli 2023.
Das Bayreuther Tagblatt war im Gespräch mit Herrn Patrick Schneider von den Edeka-Märkten (Umfeld Bayreuth) und besprach die Situation der Belieferung zu den Edeka-Märkten in Nordbayern.
Lager sind gefüllt – Logistik nicht gesichert
Die Streiksituation bei den Edeka-Lagern führte teils zu leeren Regalen in den Edeka Läden. Es herrschte grundsätzlich keine Knappheit, so Patrick Schneider (Edeka-Märkte Bayreuth und Umgebung). Die Situation ist so, dass übergreifend zu Produktgruppen oftmals die am häufigsten nachgefragten Produkte kurzfristig einmal ausgehen.
Nachgefragte Artikel am schnellsten vergriffen
Hierbei handelt es sich oft zum Beispiel um günstiges Wasser, H-Milch, Toilettenpapier und ähnlich nachgefragte Artikel. In den Lägern von Edeka sei ausreichend Ware da, so Patrick Schneider. Man sei sehr engagiert, um diese Transportprobleme zu lösen und über Hilfslösungen im Zentrallager auszugleichen.
Ware ist vorhanden, nur an der Transportlogistik mangelt es
Man arbeite, laut Herrn Schneider, mit Hochdruck daran, dass die Regale sich immer wieder füllen und den Kunden ein gutes Einkaufserlebnis zu ermöglichen. Es bestehe keine Knappheit, nur die Transportlogistik sei das Problem, so Patrick Schneider. Wann eine Entspannung erfolgt, konnte er nicht sagen und er hofft auf eine Lösung für alle und dass diese Situation bald vorbei ist.
Die Streiksituation wird aber weiter voranschreiten, so Paul Lehmann – stellvertretender Bezirksgeschäftsführer ver.di Oberfranken Ost. Dies teilte er dem Bayreuther Tagblatt heute Nachmittag mit, da er gerade auf dem Wege nach Marktredwitz zum Streiken aufgebrochen ist.
Mit dem neuesten Urteil vom Landesarbeitsgericht Nürnberg, sind weitere Streiks nicht auszuschließen. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg weist Edeka in die Schranken und lehnte die Streikuntersagung ab.
Streikrecht für die Beschäftigten
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat heute einen sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren über einen versuchten Eingriff ins Streikrecht durch den Handelskonzern Edeka zu entscheiden gehabt. Vorausgegangen war der Versuch der Edeka Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen, mit mehreren Anträgen vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten die derzeit stattfindenden Streiks im Rahmen der Tarifverhandlungen des Bayerischen Groß- und Außenhandels zu stoppen. Das Landesarbeitsgericht gab nun im Berufungsverfahren den Beschäftigten ihr Streikrecht zurück und lehnte die Streikuntersagung ab.
Verfahrensvertreter für ver.di begrüßt den wichtigen Meilenstein
„Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist ein wichtiger Meilenstein in der Rechtsprechung und stärkt die Streikrechte und das Grundrecht,“ erklärte Dr. Rüdiger Helm, Rechtsanwalt und Verfahrensvertreter für ver.di.
Reallohnverlust ist den Beschäftigten nicht zuzumuten
„Die Absicht von EDEKA war leicht zu durchschauen, sie wollen Druck aus den laufenden schwierigen Tarifverhandlungen nehmen und mit aller Gewalt einen Billigabschluss im Großhandel durchsetzen. Dem nachzugeben würde bedeuten, den Beschäftigten weiter Reallohnverlust zuzumuten, obwohl diese jetzt schon Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und massiv von Altersarmut bedroht sind,“ erklärte Thomas Gürlebeck, ver.di Verhandlungsführer für den Groß- und Außenhandel Bayern.
Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags
Aus dem Sammelsurium von Gründen, welche die EDEKA als Begründung für die Streikwidrigkeit angeführt hatte, ging es vor allem um die Forderung von ver.di, nach einer gemeinsamen Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages. Mit anderen Worten: ver.di fordert, für den neuen Entgelttarifvertrag, in einer gemeinsamen Initiative mit dem Arbeitgeberverband bei der bayerischen Arbeitsministerin die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen. Damit würde der Tarifvertrag für alle Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel gelten.
Kein Wettbewerbsvorteil mit Dumpinglöhnen
Ziel einer solchen Allgemeinverbindlicherklärung ist, dass sich kein Arbeitgeber in der Branche mehr mit Dumpinglöhnen Wettbewerbsvorteile verschaffen darf.
Im Gespräch mit Paul Lehmann – stellvertretender Bezirksgeschäftsführer ist auch klar geworden, dass für die Bevölkerung kein Versorgungsproblem besteht. Die Versorgung der Bevölkerung sei gegeben. Jetzt heißt es abwarten, was bis zur nächsten Verhandlungsrunde für Bayern am 28. August passiert.