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Umwelt

Gärten in Bayreuth richtig winterfest machen: Amt für Umwelt- und Klimaschutz klärt auf

Der Herbst rückt immer näher und somit auch die Zeit, seinen Garten winterfest zu machen. Deshalb macht das Amt für Umwelt- und Klimaschutz auf die städtische Baumschutzverordnung aufmerksam. 

Es ist langsam wieder Zeit dafür, die Gärten winterfest zu machen. Aus diesem Grund veröffentlicht das Amt für Umwelt- und Klimaschutz Bayreuth die aktuellen Regeln der städtischen Baumschutzverordnung.

Diese Verordnung soll dabei helfen, den Bestand an großen Laubbäumen im Stadtgebiet zu schützen.

Nicht geschützte Baumarten in Bayreuth

Für jede Regel gibt es bekanntlich auch Ausnahmen und somit auch in diesem Fall. Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind einstämmige Bäume mit einem Stammumfang unter 80 Zentimeter und mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn keiner der Stämme mehr als 50 Zentimeter Umfang aufweist – jeweils gemessen einen Meter über dem Erdboden.

Bei der Kategorie Nadelbäume gilt die Verordnung nur für Eiben und Gingkos. Pappeln (mit Ausnahme der Silberpappel) und Obstbäume (mit Ausnahme von Wildobst- und Walnussbäumen) fallen ebenfalls nicht unter die Verordnung.  Dies gilt auch für den Baumbestand der Forstwirtschaft, des Ökologisch-Botanischen Gartens der Universität, für Bäume in Baumschulen und Gärtnereien sowie in ausgewiesenen Kleingartenanlagen. Passend dazu: Bürger in Bayreuth sind sauer über falsch entsorgte Gartenabfälle.

Bäume fällen in Bayreuth

Will man einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern, ist hier laut der Stadt Bayreuth eine Befreiung nötig. Diese muss schriftlich bei der Stadt beantragt werden.

Aufgrund der erforderlichen fachlichen Stellungnahme kostet die Entscheidung über einen Antrag zur Baumfällung einiges an Zeit. Anträge sollten daher rechtzeitig gestellt werden. Antragsformulare sind beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz in der Schlossgalerie, Kanalstraße 3, erhältlich. Zusätzlich sind sie auf der städtischen Homepage zum Download verfügbar.




Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Auch diese sind in der Schlossgalerie, Kanalstraße 3, 3. Stock, Zimmer 347 oder 349 zu finden. Telefonisch erreichbar sind sie unter den Nummern 0921/25-1388, 25-1368, 25-1143 oder 25-1175.