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Graue Vorgärten in Bayreuth verboten – hohe Geldstrafen bei Missachtung

Wer in einem Neubaugebiet in Bayreuth baut, muss in Zukunft ein paar Vorschriften mehr beachten. Der Vorgarten kann künftig nicht mehr komplett zugepflastert und mit einem Buchsbäumchen zur Zierde versehen werden. 

Die Stadträte von Bündnis90/Die Grünen und Unabhängigen wollen, dass künftig die Vorgärten in Neubaugebieten klimafreundlich gestaltet werden. Deswegen haben sie einen Antrag gestellt.

Keine grauen Vorgärten in Bayreuth

Der Vorgarten vor dem Haus ist oft ein Aushängeschild für die Bewohner. Ist der Vorgarten ordentlich, so sind es die Bewohner auch. Nur fehlt vielen immer mehr die Zeit um sich anständig um den Garten vor dem Haus zu kümmern. Was ist also einfacher, als diesen zuzupflastern und mit ein paar Buchsbäumchen zu versehen?

Regeln für Neubaugebiete

Genau diesem Trend wollen die Grünen im Bayreuther Stadtrat nun entgegenwirken. Deswegen soll die Verwaltung eine Gestaltungssatzung entwerfen. In dieser soll festgelegt sein, wie der Vorgarten in Neubaugebieten aussehen soll. Die Grünen fordern, dass zwei Drittel der Fläche eines Gartens bepflanzt werden müssen. Die Versiegelung von Flächen sei ein großes Problem in der Klimakrise, heißt es in dem Antrag. Dem soll so entgegengewirkt werden.

Diese Regeln gelten künftig

  • Nicht zulässig sind Kiesgärten, Schottergärten und Kunstrasen, wenn sie mehr als zwei Prozent der Grundstücksfläche einnehmen, wobei im Vorgartenbereich mindestens 50 Prozent begrünt sein müssen.
  • Zufahrten und Zugänge sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Flachdächer und ähnlich geneigte Dächer aller Gebäude auf dem Grundstück sollen dauerhaft begrünt werden. Zu den Gebäuden zählen Hauptgebäude, Garagen, Carports, Nebengebäude und Nebenanlagen.
  • Auch Tiefgaragen sind zu begrünen.

Von diesen Regeln sind auch private Kinderspielplätze betroffen.

  • Auf privaten Kinderspielplätze sind Sträucher und standortgerechte Bäume anzupflanzen. Die Pflanzen dürfen jedoch keine Gefahr darstellen und auch nicht giftig sein.
  • Der Spielplatz soll barrierefrei sein.
  • Die Anwohner sollen in die Planungen des Spielplatzes mit einbezogen werden.
  • Der Spielplatz muss mindestens 60 Quadratmeter groß sein.
  • Außerdem muss er mit einem mindestens vier Quadratmeter großen Spielsandbereich, einem festen Spielgerät und einer festen Sitzgelegenheit ausgestattet sein.

Strafen bei Regelverstößen

Wer fahrlässig oder vorsätzlich gegen eine oder mehrere Regeln verstößt, muss gegebenenfalls tief in die Tasche greifen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.ooo Euro geahndet werden.

Stadträte sehen Antrag kritisch

Gert-Dieter Meier schreckt vor den Kontrollen aller Regeln zurück. „Ich glaube wir greifen in die Grundrechte der Bürger ein“, sagt er. „Irgendwo muss man dem Bürger auch ein gewisses Vertrauen entgegenbringen“, findet Silke Launert (CSU).

Bei der Freiflächengestaltungssatzung gehe es darum, den Bürgern die bauen wollen zu sagen, auf was sie achten müssen, erklärt Baureferentin Urte Kelm. „Wir haben jetzt auch nicht festgelegt, dass die Vorgärten von einem Landschaftsplaner gestaltet werden sollen“, sagt Kelm.

Schließlich stimmten die Stadträte mehrheitlich für den Entwurf der Freiflächengestaltungssatzung.

Auch interessant: Bayreuth soll digitaler werden. Dafür wurde dem Stadtrat ein vorläufiges Konzept vorgestellt. 

Bayreuther Tagblatt - Katharina Adler

 bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler