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Gericht

Jugendliche verprügeln Mann in Kulmbach brutal: Urteil in Bayreuth wegen versuchten Mordes

Das Landgericht Bayreuth hat am 10. August 2022 die drei Jugendlichen, die in Kulmbach einen Mann lebensgefährlich verletzt hatten, wegen versuchten Mordes verurteilt.

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hat am 10. August 2022 ein Urteil über versuchten Mord gesprochen. Es war der achte Tag der nicht öffentlichen Hauptverhandlung gegen die zur Tatzeit 15 Jahre alten Angeklagten.

Diese haben, so hat das Gericht entschieden, im September 2021 einen Mann im Kulmbacher Stadtgebiet so scher geschlagen, dass er dabei lebensgefährlich verletzt wurde. Am Donnerstag informierte das Gericht über das Urteil.

Versuchter Mord im Bayreuther Landgericht verurteilt

Zur Überzeugung der Jugendkammer stehe der Mitteilung zufolge, dass die Angeklagten in einer Nacht im September 2021 den auf einer Bank im Freien schlafenden Mann gemeinschaftlich angriffen und ausraubten. Im Zuge der Tat habe dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Anschließend hätten die Angeklagten mit ihrer Beute den Tatort verlassen, ohne dem Opfer Hilfe zu leisten. Zunächst war die Tat den Medien nicht mitgeteilt worden.

Der Haupttäter wurde unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Rauber zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Jugendkammer sah die Mordmerkmale Heimtücke, Habgier und Ermöglichungsabsicht als gegeben an.




Keine weiteren Details neben den Strafen

Gegen die beiden weiteren Angeklagten verhängte die Jugendkammer Jugendstrafen von drei Jahren und acht Monaten sowie von drei Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Verdeckungsmordes nach Unterlassen, Raubes, gefährlicher Körperverletzung und anderem, wie es in der Mitteilung heißt. Beide Angeklagten ließen das lebensgefährlich verletzte Opfer am Tatort zurück, obwohl sie wegen des vorangegangenen Raubes zur Hilfeleistung verpflichtet waren.

Weitere Einzelheiten können im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen der jugendlichen Angeklagten nicht mitgeteilt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.