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Deutschland

Krankschreibung per Telefon wieder möglich – unter diesen Bedingungen

Ärzte dürfen Patienten jetzt wieder per Telefon krankschreiben. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Wer an Husten oder Schnupfen erkrankt ist, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen.

Das hat die Bundesregierung mitgeteilt.

In welchen Fällen die Krankschreibung per Telefon möglich ist

Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten wieder möglich. Das gilt allerdings nur für Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen.

Damit gilt: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden. Lesen Sie auch: Bei Katastrophen kommt im Landkreis Bayreuth noch das Faxgerät zum Einsatz.

Telefonische Krankschreibung entlastet Arztpraxen

Der Bundestag hatte den G-BA aufgefordert, eine dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung vorzulegen. Denn diese Möglichkeit entlastet laut der Bundesregierung Arztpraxen und reduziert für Patienten die Gefahr, sich in vollen Wartezimmern anzustecken.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bedankte sich beim G-BA, dass dieser den Auftrag des Gesetzgebers „gründlich und schnell“ umgesetzt habe. „Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig.“ Die Krankschreibung per Telefon war schon während der Corona-Pandemie möglich. Nach mehrmaliger Verlängerung war sie am 31. März 2023 ausgelaufen.

Übrigens: Den „Gelben Zettel“ – die Krankschreibung auf Papier – gibt es nicht mehr. Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.