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Bayern

“Letzte Generation” nicht als “kriminelle Vereinigung” verurteilt – doch Gericht bestätigt Verdacht

Das Landgericht München hat eingeschätzt, ob die “Letzte Generation” eine kriminelle Vereinigung sein könnte. Ein Urteil ist das nicht.

Laut dem Landgericht München gibt es einen “Anfangsverdacht”, dass die “Letzte Generation” eine kriminelle Vereinigung sein könnte.

Was das konkret bedeutet, erklärt Richter Laurent Lafleur vom Oberlandesgericht München gegenüber dem bt.

Worum es im Verfahren gegen die “Letzte Generation” ging

Elf Betroffene haben Beschwerden eingelegt, nachdem das Amtsgericht München im Mai 2023 mehrere Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der “Letzten Generation” beschlossen hatte. Die Klage der elf Betroffenen ging zuerst ans Amtsgericht München, dann weiter ans Landgericht München. Das Landgericht hat nun Beschlüsse in dem Verfahren gefasst.

“Der Anlass waren Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse”, sagt Richter Laurent Lafleur auf bt-Anfrage. Das Landgericht hatte dabei nicht abschließend zu klären, ob die “Letzte Generation” nun eine kriminelle Vereinigung sei. “Es ging allein um die Frage: Waren die Beschlüsse rechtmäßig oder nicht?”, so der Richter. Aktivisten der “Letzten Generation” standen auch schon in Bayreuth vor Gericht.

Razzien waren rechtmäßig – doch bei einer anderen Frage wird es etwas komplizierter

Das Landgericht hat nun beschlossen, dass es die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen als rechtmäßig ansieht. Die Taten der “Letzten Generation” sind nach Ansicht des Landgerichts “eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit”, so Richter Lafleur.

Ein Urteil über die Frage, ob die “Letzte Generation” eine kriminelle Vereinigung sei, ist das laut dem Richter nicht. Allerdings: Das Gericht hat bestätigt, dass die “Letzte Generation” eine kriminelle Vereinigung sein könnte. Konkret sagt das Landgericht, dass ein “Anfangsverdacht” besteht. “Anfangsverdacht heißt: Es gibt zureichende Anhaltspunkte”, sagt der Richter gegenüber dem bt.

Wieso ein “Anfangsverdacht” besteht

Die “Letzte Generation” erfüllt aus Sicht des Gerichts die Voraussetzung einer Vereinigung, weil sie “nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mehreren Hundert Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses – der Durchsetzung klimapolitischer Forderungen durch ‘zivilen Ungehorsam’ – darstelle”, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts.

Zudem seien der “Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten gerichtet”. Das “Erscheinungsbild der ‘Letzten Generation'” sei durch “Nötigungen von Verkehrsteilnehmern” geprägt, so die Einschätzung des Landgerichts.

“Damit ist der ‘Letzten Generation’ kein Stempel aufgedrückt”

Eine Verurteilung ist das nicht. Das bedeute auch nicht, dass nun alle Staatsanwaltschaften in Deutschland die “Letzte Generation” tatsächlich wie eine kriminelle Vereinigung behandeln müssten, so Richter Lafleur. “Damit ist der ‘Letzten Generation’ kein Stempel aufgedrückt”, sagt er.