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Coronavirus
Bayreuth: Welche Regeln gelten bei Beerdigungen im Teil-Lockdown?
Beerdigungen finden auch während des bundesweiten Corona-Lockdowns statt. Hier gelten jedoch bestimmte Regeln. Das bt hat bei der Stadt Bayreuth nachgefragt.
Seit Montag, 2. November 2020, gilt in ganz Deutschland ein Lockdown. Deshalb sollen private Veranstaltungen vermieden werden. Was aber gilt, wenn ein Mensch stirbt? Diese Regeln sind in Bayreuth bei einer Beerdigung oder Trauerfeier zu beachten.
Beerdigungen im Corona-Lockdown
Während des Lockdowns sind Veranstaltungen aller Art nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt. Hiervon ausgenommen sind jedoch verfassungsrechtlich geschützte Bereiche, wie Demonstrationen oder Gottesdienste, weshalb auch Beerdigungen stattfinden können.
“Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen sowie die Beisetzung an der Grabstätte sind möglich”, erklärt Joachim Oppold, Pressesprecher der Stadt Bayreuth. Für sie seien, nach den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung, die Regelungen für Gottesdienste anwendbar.
Zahl der Trauergäste in Bayreuth
Allerdings gibt es Beschränkungen: “Das heißt, dass sich die Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumlichkeiten nach der Anzahl der vorhandenen Plätze bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern richtet”, erklärt Oppold. Ebenso gilt die Maskenpflicht, solange sich Trauergäste nicht an ihrem Platz befinden.
Im Freien gibt es dagegen keine Höchstteilnehmerzahl. Allerdings müsse auch dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Trauernden gewahrt werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Der Mindestabstand muss nicht zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands eingehalten werden.
Friedhöfe brauchen Infektionsschutzkonzept
Grundsätzlich gilt auch: Die Bestattungseinrichtungen beziehungsweise Friedhöfe haben ein Infektionsschutzkonzept umzusetzen, das die Infektionsgefahren im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten minimiert, erklärt Oppold.
bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler