Coronavirus

Lockdown in Bayern: Das gilt bei Gottesdiensten

Soziale Kontakte sollen im November 2020 in Bayern aufgrund des Coronavirus vermieden werden. Doch wie schaut es mit Gottesdiensten aus? Dürfen Kirchen, Moscheen und Synagogen weiterhin Gottesdienste abhalten?

Der Corona-Lockdown in Bayern schränkt das öffentliche Leben massiv ein. Gastronomiebetriebe und Fitnessstudios müssen schließen. Gottesdienste dürfen jedoch weiterhin stattfinden.

Das gilt bei Gottesdiensten

Gottesdienste dürfen nach § 6 Satz 1 der 8. BayIfSMV stattfinden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, erklärt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP).

Wie viele Menschen an einem Gottesdienst teilnehmen dürfen, richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze im Gebäude, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird.

Mindestabstand im Gebäude und im Freien

Die Besucherinnen und Besucher des Gottesdienstes müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Das gilt allerdings nicht für Menschen aus demselben Hausstand und denen eines weiteren Haustandes, berichtet das Staatsministerium.

Maximal dürfen sich also zehn Personen aus zwei Hausständen ohne Mindestabstand in dem Gotteshaus aufhalten. Das gilt auch bei Gottesdiensten im Freien.

Maskenpflicht wegen Corona-Pandemie

Für die Besucherinnen und Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden, erklärt das STMGP. Weiterhin muss ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte bestehen, welches die – je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus – möglichen Infektionsgefahren minimiert. Für Beerdigungen und Trauerfeiern gelten ähnliche Regeln.

Bayreuther Tagblatt - Katharina Adler

 bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler