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Bayreuth

Mariä Himmelfahrt: Warum der Feiertag nicht überall in Bayern gilt

Am Dienstag, dem 15. August ist Mariä Himmelfahrt und somit für viele Teile Bayerns ein Feiertag. Aber nicht für alle.

Mariä Himmelfahrt ist für viele Teile Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. So auch am Dienstag, dem 15. August. Doch nicht alle Regionen in Bayern können sich über einen freien Tag freuen.

Kein Feiertag in Bayreuth

Das traurige vorweg: Mariä Himmelfahrt ist kein gesetzlicher Feiertag in Bayreuth. Die Bayreuther müssen also arbeiten und die Geschäfte haben normal geöffnet. Dies gilt übrigens auch für viele andere Gemeinden in Ober- und Mittelfranken.

Anders sieht es bei unseren Mitbürgern aus Unterfranken aus. Dort ist Mariä Himmelfahrt in 87 Prozent der Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag, aber eben auch nicht in allen. Übersichtlicher wird es in den Regionen Ober- und Niederbayern, wo in allen Gemeinden der Feiertag gesetzlich vorgeschrieben ist.




Verwirrende Feiertagsregelung

Der Grund für diese verwirrende Feiertagsregelung geht auf Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des bayerischen Feiertagsgesetzes zurück. Dort heißt es, dass Mariä Himmelfahrt in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag ist, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben.

Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Die Festlegung, in welchen Gemeinden Bayerns Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist, beruht derzeit auf den Ergebnissen des Zensus 2011.

In Bayreuth leben mehr Protestanten als Katholiken. Somit ist Mariä Himmelfahrt kein gesetzlicher Feiertag in Bayreuth. Doch fährt man 30 Minuten nach Pegnitz, so stellt man fest, dass die Geschäfte geschlossen haben, denn dort ist Mariä Himmelfahrt wiederum ein Feiertag. Mariä Himmelfahrt spaltet somit in gewisser Weise die Bevölkerung Bayerns.