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Gericht

Update aus Bamberg: Nach Koma fordert Frau 800.000 Euro von Astrazeneca

In einem wegweisenden Verfahren um die Haftung des Pharmaunternehmens AstraZeneca aufgrund angeblicher schädlicher Wirkungen seines Impfstoffs hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg am heutigen 14. August 2023 einen wichtigen Hinweisbeschluss veröffentlicht. Dieser Beschluss verdeutlicht, dass der Prozess noch nicht in einem Stadium ist, in dem eine Entscheidung getroffen werden kann. Den beteiligten Parteien wird Gelegenheit gegeben, schriftlich auf den Hinweisbeschluss zu reagieren.

Symbolbild: Pexels/Nataliya Vaitkevich

Gericht sieht Verfahren noch nicht entscheidungsreif

Derzeit sieht der Senat des Oberlandesgerichts Bamberg keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung des Pharmaunternehmens aufgrund vermeintlich “unvertretbarer schädlicher Wirkungen” des Impfstoffs, wie es in § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) formuliert ist. Die Grundlage für eine solche Haftung wäre das Vorliegen neuer Erkenntnisse nach der Zulassung des Impfstoffs am 31. Oktober 2022, die eine Zulassung verhindert hätten. Nach sorgfältiger Prüfung ist das Gericht jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die von der Klägerin angeführten Nebenwirkungen bereits zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt waren und entsprechend berücksichtigt wurden.

Sachverständigengutachten geplant

Im Hinblick auf eine mögliche Haftung wegen “unzureichender Arzneimittelinformation” gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AMG plant der Senat hingegen, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dabei konzentriert sich die Überlegung des Gerichts darauf, ob die Klägerin den Impfstoff von AstraZeneca erhalten hätte, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Unternehmens deutlich aufgeführt gewesen wäre. Die zentrale Frage, die das geplante Gutachten klären soll, ist, ob eine solche Darstellung im Einklang mit dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Zulassung stand.

Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die Arzneimittelhaftung und die Kommunikation von Risiken in der Arzneimittelbranche haben. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg wird nicht nur Einfluss auf zukünftige Haftungsfälle haben, sondern auch auf die Art und Weise, wie Pharmaunternehmen Informationen über ihre Produkte bereitstellen.

Der Prozess wird mit Spannung erwartet, da er nicht nur juristische, sondern auch medizinische und wissenschaftliche Aspekte betrifft. Die Parteien haben nun die Gelegenheit, auf den Hinweisbeschluss zu reagieren und ihre Argumente weiter zu vertiefen, bevor das Gericht eine endgültige Entscheidung trifft.