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Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2022 | 16:25

Gerichtsprozess

Messerangriff im ICE: Das Urteil ist gefallen

von bt-Redaktion

Am 6. November 2021 gab es einen Messerangriff in einem ICE, der aus Passau nach Nürnberg fuhr. Nun hat das Oberlandesgericht München sein Urteil gefällt.

Gerichtsurteil Symbolbild: Pixabay
Gerichtsurteil Symbolbild: Pixabay

Messerangriff im ICE

Der Angeklagte hatte am Morgen des 06.11.2021 im ICE aus Passau in Richtung Nürnberg drei Fahrgäste mit einem Messer angegriffen, um diese zu töten. Das hat das Oberlandesgericht München in seinem Urteil so bestätigt.

„Durch die wuchtig geführten Stiche gegen Kopf und Oberkörper wurden die Angegriffenen teilweise schwer verletzt“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. „Ein weiterer Fahrgast wurde beim Eingreifen in das Geschehen mit dem Messer verletzt.“

Das Urteil ist gefallen

Das Oberlandesgericht München hat heute, nach 21-tägiger Hauptverhandlung, ein Urteil gesprochen. Der 6. Strafsenat hat den Täter wegen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von drei Fahrgästen und der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines weiteren Fahrgastes im ICE schuldig gesprochen. Er erhielt deswegen und wegen weiterer Straftaten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren.

Verletzte im BKH

In der anschließenden Unterbringung im Bezirksklinikum Regensburg hat der Angeklagte einen Pfleger körperlich angegriffen und verletzt. Auch  Krankenhauseinrichtung hat er zerstört.

Der Strafsenat ist zur Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte aus einem jihadistisch-islamistischen Motiv heraus handelte. Auf der Fahrt des ICE hat der Angeklagte versucht, aus dieser Motivation heraus Nichtmuslime zu töten. Der Senat hat dies insbesondere an der Auswahl seiner Opfer festgemacht.

Keine psychischen Erkrankungen festgestellt

Der Strafsenat konnte sich indessen nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte bei Tatausführung psychisch beeinträchtig gewesen wäre. Die Angaben, die der Angeklagte zu seiner vorgeblichen psychiatrischen Erkrankung gemacht hatte, überzeugten den Senat nicht.

Laut Gericht sind die Angaben widersprüchlich, wechselhaft und daher nicht glaubhaft gewesen. Auch die vom Gericht gehörten drei psychiatrischen Sachverständigen haben beim Angeklagten weder eine paranoide Schizophrenie noch eine andere relevante psychiatrische Erkrankung feststellen können.

Keine lebenslange Freiheitsstrafe

Das Oberlandesgericht nahm die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe an. Beim Strafmaß hat das Gericht eine Strafrahmenverschiebung (Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren) wegen der glücklicherweise unvollendet gebliebenen Mordtaten vorgenommen.

Deswegen wurde keine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. Dabei hat das Gericht insbesondere berücksichtigt, dass trotz der Schwere der den Opfern zugefügten Verletzungen zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Lebensgefahr bestanden hat. Aus den verhängten Einzelstrafen hat das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren gebildet. Das Oberlandesgericht hat außerdem einem der Geschädigten, der sich dem Verfahren als Adhäsionskläger angeschlossen hatte, ein Schmerzensgeld von 50.000 € zugesprochen.

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