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Mord in Bayreuth aufgehoben: Gericht muss neues Urteil fällen

Ein Urteil aus dem Jahr 2018 muss in Bayreuth neu gefällt werden. Von höherer Instanz wurde das Mordurteil aufgehoben. Mitte Juli wird der Prozess neu aufgerollt.

Ein Mordfall von 2017 muss vor dem Landgericht Bayreuth neu verhandelt werden. Das hat das Bayreuther Landgericht am Donnerstag (2. Juli 2020) mitgeteilt. Nun stehen die Verhandlungstermine fest.

Anklage Mord in Bayreuth

Mit Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht vom 23. Juli 2018 wurde der Angeklagte Firat T. u.a. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm lag unter anderem zur Last, den Rentner Friedrich K. am 12. April 2017 in der Bayreuther Innstraße getötet zu haben.

Außerdem wurde in dem Fall Anton S. angeklagt und wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung zum Nachteil des Friedrich K. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 2 Monaten verurteilt. Dessen Urteil sei nach Angaben des Landgericht rechtskräftig.

Mordurteil in Bayreuth aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10. April 2019 das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 23. Juli 2018 aufgehoben, soweit der Angeklagte Firat T. wegen Mordes in Tateinheit mit Diebstahl verurteilt worden ist. Das Verfahren wurde diesbezüglich an eine andere, ebenfalls als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Bayreuth zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Der Beginn der Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht wurde auf Donnerstag, den 16. Juli 2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 2.004 (Schwurgerichtssaal) / 2. OG, Justizpalast Bayreuth, anberaumt.

Verhandlungsbeginn im Juli in Bayreuth

Insgesamt neun Zeugen sind nach Angaben des Bayreuther Landgerichts zur Vernehmung geladen. Ferner werden vier Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mitwirken. Vom Verlauf der Beweisaufnahme wird abhängen, ob bis zum 25. September 2020 ein Urteil ergehen kann.

Es wird auf die allgemein gültigen Einschränkungen und Informationen im Hinblick auf die bestehende Corona-Pandemie hingewiesen. Diesbezügliche aktuelle Informationen können auf der Startseite der Homepage des Landgerichts Bayreuth eingesehen werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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