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Kinder

Oberon, Yoshi, Purity: Das sind die seltesten Babynamen in Bayreuth

Kuriose Vornamen für Neugeborene sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. In Berlin kamen kürzlich wieder kuriose Namen zum Vorschein: So wurden die Babys 2020 in Bayreuth benannt.

In Berlin gab es 2020 kuriose Namen: “Bam-Bam”, “Urmel”, “Fanta” oder “Fee” wurden Neugeborene in der Hauptstand genannt. Das berichtete das Magazin Quiez. Wie sieht es dabei in Bayreuth aus?  404 Namen wurden in Bayreuth im Jahr 2020 nur einmal vergeben.

Klassische Namen in Bayreuth einmalig

Martin, Eva, Helene, Hans, Franziska oder Peter. Diese klassischen Namen wurden 2020 in Bayreuth nur einmal vergeben. Das geht aus der Statistik des Bayreuther Standesamtes hervor.

Ausgefallener wird es beispielsweise bei den Vornamen Oberon, Yoshi oder Purity: Auch diese Namen wurden im vergangenen Jahr in Bayreuth vergeben.

Weiter sind einige einmalige Namen vor allem durch verschiedene Schreibweisen einmalig, wie bei Miriam oder Mirjam sowie Jan oder Jann.

Entscheidung für Vorname: Kindeswohl entscheiden

Bei der Wahl des Vornamens sind die Eltern grundsätzlich sehr frei in ihrer Entscheidung, erklärt das Bayreuther Standesamt auf Nachfrage des bt. “Die Vornamensgebung hat sich jedoch am „Kindeswohl“ zu orientieren.”

Aufgrund der immensen Auswahl von Vornamen sei es mittlerweile nur schwer zu bestimmen, welche Vornamen zulässig sind. “Zulässig und zumeist von den Eltern gewählt, sind herkömmliche Namen, die schon als Vornamen bekannt und damit anerkannt sind”, erklärt das Standesamt.

Allerdings können auch neue Vornamen eingetragen werden. Dazu gehören unter anderem Vornamen aus anderen Kulturkreisen, die gegebenenfalls noch nicht bei uns bekannt sind.

Das ist bei der Namensgebung nicht erlaubt

In den letzten Jahren hat das Bayreuther Standesamt keine Vornamen abgelehnt. Bei fraglichen Namen steht das Standesamt den Eltern beratend zu Seite.

“Grundsätzlich gilt: Solange der Vorname das Kind nicht nach dem Verständnis des Namens in seinem konkreten sozialen Umfeld herabsetzt, es lächerlich macht oder es in seiner Persönlichkeitsentfaltung behindert, ist die Vornamensgebung zulässig. Unzulässig sind im Allgemeinen Namen, die lächerlich klingen, Namen mit einer außergewöhnlichen Schreibweise oder anstößige Namen.”

Übrigens: Mittlerweile ist die Anzahle der Vornamen in Deutschland in der Regel auf vier bis fünf begrenzt.

Interessen des Kindes beachten

Weiter erklärt das Standesamt, dass “im Interesse des Kindes berücksichtigt werden sollte, dass das Kind diesen Vornamen im alltäglichen Umgang nutzen muss und grundsätzlich ein Leben lang trägt.” Mittlerweile können man sich auch im Internet über die Bedeutung von Vornamen erkundigen, falls einzigartige oder außergewöhnliche Vornamen gewählt werden.

Allgemein ist zu erkennen, dass die Namensgebung vielfältiger wird, resümiert das Bayreuther Standesamt.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann