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Coronavirus

Corona-Lockerungen in Bayreuth beim Einkaufen: Diese Regeln gelten nun – alle Details

Ab Dienstag (4.5.2021) gibt es Corona-Lockerungen in Bayreuth. Sie betreffen das Einkaufen im Einzelhandel und die Stadtbibliothek.

Corona-Lockerungen in Bayreuth: Diese neuen Regeln gelten ab Dienstag. Eine Übersicht der aktuellen Corona-Zahlen aus Bayreuth Stadt und Land gibt es im bt-Corona-Ticker.

Bayreuth: Corona-Lockerungen ab Dienstag beim Einkaufen

Der 7-Tage-Inzidenwert in der Stadt Bayreuth liegt am heutigen Sonntag (2.5.2021) nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 111,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Er hat damit den fünften Tag in Folge den Grenzwert von 150 unterschritten. Demnach ist ab Dienstag, 4. Mai, für Geschäfte des Einzelhandels das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) und Vorlage eines negativen POC-Schnelltests oder eines PCR-Corona-Tests wieder möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Selbsttests sind nur dann zulässig, wenn sie unter Aufsicht des jeweiligen Geschäfts vor Ort gemacht werden. Sie ermöglichen nur für das jeweilige Geschäft den Zutritt nach vorheriger Terminbuchung. Beim POC-Schnelltest sowie beim PCR-Test kann hingegen eine schriftliche Bestätigung ausgehändigt werden, die den Besuch in weiteren Einzelhandelsgeschäften ermöglicht. Hierfür muss ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Eine Auflistung der in der Stadt und im Landkreis Bayreuth verfügbaren Corona-Teststationen ist im Internet abrufbar.

Corona-Tests in Bayreuth: Hinweise für Kinder und Jugendliche

Für die Teststationen gilt, dass dort Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab vier Jahren getestet werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Menschen mit Krankheitssymptomen wenden sich bitte an den Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung, Telefon 116 117.

Kinder unter vier Jahren müssen beim Kinderarzt getestet werden. Für die Testung von Kindern ab vier Jahren bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich. Ab dem 13. Geburtstag kann alternativ auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorgelegt und ab dem 15. Geburtstag über die Testung selbst entschieden werden.

Stadtbibliothek macht wieder auf

Eine weitere Corona-Lockerung in Bayreuth: Auch die Stadtbibliothek im RW21 hat ab Dienstag, 4. Mai, wieder zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet: Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr. Das heißt die Besucher haben unter Einhaltung der üblichen Hygieneregeln wieder freien Zugang zu Ausleihe und Service. Damit wird auch der Take-away-Service wieder eingestellt, bis zum 30. April eingegangene Bestellungen können ab Dienstag im Eingangsbereich abgeholt werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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