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Corona-Pandemie

Neue Corona-Maßnahmen in Bayern: Acht Regionen in Oberfranken von 15-Kilometer-Regel betroffen

Am 5. Januar 2021 hatten sich Bund und Länder auf weitere Corona-Maßnahmen verständigt. Das gilt ab Montag (11.1.2021) in Bayern.

Änderungen in den Infektionsschutzmaßnahmen ab Montag (11.1.2021): Das bt hat sie zusammengefasst. Diese Regeln gelten bis zunächst Ende dieses Monats. Am 5.1.2021 hatten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns und auf eine Verschärfung der bisherigen Corona-Regeln geeinigt.

Neue Infektionsschutzmaßnahmen gegen Corona: Das müssen Sie wissen

  • Die in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.
  • Private Treffen sind noch möglich, aber massiv eingeschränkt. Es darf sich nur noch der eigene Hausstand mit einer weiteren Person eines anderen Hausstandes treffen. (Ausnahme: Kinder bis einschließlich drei Jahre.)
  • Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
  • Die nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt weiterhin.
  • Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen.
  • Schulen bleiben geschlossen. Es gibt Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen und Schularten.
  • Die Faschingsferien entfallen. In der Zeit soll Unterricht nachgeholt werden.
  • Im Jahr 2021 gibt es zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil. Für Alleinerziehende sind es 20 Tage mehr.
  • Einzelhandel: Es gibt die Möglichkeit für Kunden, online oder telefonisch bestellte Ware abzuholen.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt weiterhin die Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich.

15-Kilometer-Regel in Oberfranken: Diese Regionen sind aktuell betroffen

Zur 15-Kilometer-Regel heißt es vom Bayrischen Innenministerium:

“In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.”

(Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)

Laut der aktuellen Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom Sonntag (10.1.2021) betrifft das die Regionen Bayreuth-Land (267,21), Coburg-Land (259,37), Coburg-Stadt (284,87), Hof-Stadt (211,67), Kronach (250,21), Kulmbach (326,97), Lichtenfels (205,16) und Wunsiedel (335,83).

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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