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Trinkwasserversorgung Pegnitz

Update: Abkochanordnung wegen Keimbelastung

Abkochanordnung wegen Keimbelastung in mehreren Teilen des Landkreises Bayreuth.

Update vom 17. Dezember 2022:

Die Juragruppe und das Gesundheitsamt Bayreuth haben die Abkochanordnungen teils aufgehoben, weil in manchen Gebieten die Keimfreiheit des Wassers bestätigt wurde. Die Aufhebung gilt für folgende Gebiete:

  • das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf
  • das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach
  • das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg.
  • das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf
  • das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle
  • den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein

In den übrigens Gebieten ist die Lage laut Juragruppe “unter Kontrolle”. Nach der Aufhebung der Abkochanordnung in vielen Gebieten ist nun “nurmehr der südöstliche Teil des Netzes, vornehmlich in und um Pegnitz, stärker betroffen, v. a. auch mit den zentralen Hochbehältern in Adlitz und Pegnitz selbst”.

Dort hat die Juragruppe gestern, am 16. Dezember 2022, eine neue Maßnahme eingeleitet. “Seit heute, 16.12.2022, wurde zur Desinfektion des Netzes im Hochbehälter Adlitz eine spezielle Desinfektion eingerichtet, von der aus diese Desinfektion über das Netz verteilt werden soll”, heißt es in der Mitteilung. “Das Desinfektionsmittel wird wohl mehrere Tage bis wenige Wochen im System verbleiben müssen, um eine sichere und nachhaltige Entfernung der recht zähen und widerstandsfähigen Keime zu erreichen.”

Die Auswirkungen auf die Bevölkerung würde sich in Grenzen halten. “Trinkwasserqualität nach der geltenden Trinkwasserverordnung wird während der Netzdesinfektion jedoch zu jedem Zeitpunkt vorliegen, d. h. das Trinkwasser kann im gewohnten Umfang jederzeit und völlig bedenkenlos auch für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken und für die Körperhygiene, genutzt werden.”

Erstmeldung vom 12. Dezember 2022:

Im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz wurden Keime nachgewiesen. Aus diesem Grund besteht für diese Gebiete ab sofort eine Abkochanordnung.

Dies meldet das Landratsamt Bayreuth in einer Pressemitteilung.

Abkochanordnung im Landkreis Bayreuth

Im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz wurden Keime nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Bayreuth hat in Rücksprache mit dem Wasserversorger, dem Zweckverband Juragruppe, die Chlorung des belasteten Trinkwassers angeordnet. Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll. Lesen Sie auch: Morgen, dem 14. Dezember 2022, findet die letzte Stadtratssitzung dieses Jahres statt. 

Das Abkochgebot gilt für folgende Bereiche:

  • das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf;
  • das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau;
  • das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll II (bei Elbersberg) und Weidenloh;
  • das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach;
  • das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg;
  • das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf;
  • das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle;
  • das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth;
    den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein.




Sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime und Arztpraxen werden zusätzlich gesondert informiert.
Zur Körperpflege und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Der Wasserversorger informiert die Bürger laufend über den Fortschritt zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität.