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Bildung
Schule nach den Herbstferien in Bayreuth: Kein Spielraum bei Maskenpflicht – aktuell über 100 Schüler in Quarantäne
Neue Regelungen für Schulen nach den Herbstferien. In Bayreuth Stadt und Landkreis müssen alle Schüler eine Maske tragen – dafür gebe es keinen Ermessensspielraum.
So geht es an den Schulen in Stadt und Landkreis Bayreuth nach den Herbstferien weiter.
Gemäß der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 18 sind Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird.
Coronavirus: Keine Schulschließungen geplant
Es soll an bayerischen Schulen auf absehbare Zeit keine automatischen Klassenteilungen oder Schulschließungen geben, wie es auf der Basis des Hygieneplans vom 02.10.2020 ursprünglich vorgesehen war. Das Ziel ist es, möglichst umfassend zum Präsenzunterricht zurückzukehren und diesen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, teilt das Bayreuther Landratsamt mit.
Das Gesundheitsamt kann weiterhin an einzelnen Schulstandorten Maßnahmen veranlassen, die sich an dem jeweils aktuell gültigen Hygieneplan orientieren. Der Drei-Stufen-Plan findet keine Anwendung mehr, erläutert das Landratsamt.
Schulstart für den Landkreis und die Stadt Bayreuth
„Um dennoch das Infektionsgeschehen in den Schulen in der Stadt und im Landkreis Bayreuth auf niedrigem Niveau zu halten, sollte aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte wo immer möglich auf Abstände geachtet werden“, teilt das Landratsam Bayreuth mit. Möglichst stabile Kohorten erleichtern die Nachverfolgung von Infektionsketten und minimieren die Zahl der potentiell angesteckten Personen.
In allen Jahrgangsstufen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Platz verpflichtend.
Aktuelle Quarantäneanordnungen an Bayreuther Schulen
Derzeitige Quarantäneanordnungen im Bereich der Grund- und Mittelschulen:
• Graser-Grundschule Bayreuth: 19 Schulkinder und eine Lehrkraft bis einschließlich 09.11.2020.
• Grundschule Gefrees: 16 Schulkinder und drei Lehrkräfte bis einschließlich 10.11.2020.
• Grundschule Pegnitz: 24 Schulkinder und eine Lehrkraft bis einschließlich 10.11.2020.
• Mittelschule Eckersdorf: 13 Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft bis einschließlich 09.11.2020.
• Mittelschule Pottenstein: 31 Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrkräfte bis einschließlich 06.11.2020.
Kein Spielraum bei Maskenpflicht an Bayreuther Schulen
„Es gibt keinen Ermessensspielraum der Schulen und der Schulverwaltung bei den rechtlichen Vorgaben der Infektionsschutzverordnung“, erklärt das Landratsamt. Es sei gegebenenfalls darzulegen, aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen in der konkret relevanten Tragesituation keine Maske getragen werden könne.
Ein Attest muss erkennen lassen, welche Beeinträchtigung bei der Schülerin oder dem Schüler festgestellt wurde und inwiefern sich deswegen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nachteilig auswirkt. Ein Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen.
Seitens der Schulen und der Schulverwaltung hat man Verständnis für die elterlichen Sorgen. Lehrkräfte setzen die Maskenpflicht in den Schulen bestmöglich um. Wenn sich ein Kind einmal unter der Maske unwohl fühlt, werden Lösungen gefunden, teilt die Behörde weiter mit.
Lüften an Bayreuther Schulen
Mindestens alle 45 Minuten muss in den Unterrichtsräumen eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten – mindestens fünf Minuten – erfolgen.
Gemäß einer Richtlinie seien Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) förderfähig: Gefördert wird für Schulen die Beschaffung von CO2–Sensoren grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum und von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können.
Über das Schulamt laufen derzeit Abfragen bei den Schulen, um eine zeitnahe Lösung herbeizuführen. „Insgesamt erfordert die Kurzfristigkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen höchste Flexibilität und eine enorme Kommunikationsanstrengung aller Beteiligten“, teilt das Landratsamt mit.
Redaktion