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Gesundheit

Triage wegen Coronavirus: Regierung muss handeln – Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Neun Kläger bekommen Recht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Gesetzgeber soll nun klare Triage-Regeln erarbeiten.

Insgesamt hatten neun Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karslruhe geklagt. Ihre Sorge: Bei immer voller werdenden Intensivstationen könnten sie benachteiligt werden, sobald Ärzte gezwungen wären, zu entscheiden, wem sie helfen. Das Gericht gab den Klägern Recht, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht.

Für viele gilt die sogenannte Triage als Schreckensszenario: Bei ausgelasteten Intensivstationen müssen Ärzte und Kliniken die Kapazitäten im Notfall auf die Patienten konzentrieren, welche die höchsten Überlebenschancen haben. Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen könnten hierbei benachteiligt werden. Das war die Sorge der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht.

Regierung muss Triage erarbeiten

Wie das Bundesverfassungsgericht nun am Dienstag (28. Dezember 2021) mitteilt, solle der Staat “unverzüglich” mit der Erarbeitung von Regelungen für eine mögliche Triage beginnen. “Der Gesetzgeber hat zu entscheiden, welche Maßnahmen zweckdienlich sind”, hieß es dazu in der Mitteilung. Bereits im Grundgesetz ist festgehalten, dass Menschen aufgrund einer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen.

Triage wegen Coronavirus: Regierung muss handeln

Um einer pandemiebedingten Ressourcenknappheit entgegenzuwirken, habe der Gesetzgeber habe mehrere verschiedene Möglichkeiten, schreibt das Gericht. So könnten zum Beispiel Vorgaben für ein Mehraugen-Prinzip bei Auswahlentscheidungen getroffen werden. Wie der Staat die Regelungen letztlich umsetzt, obliegt dessen Handlungsspielraum.