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Zuletzt aktualisiert am 14. Dezember 2022 | 17:25

Unfall im Lk. Kulmbach

Mit Kindern im Auto und unter Drogeneinfluss: Mann fährt in Gegenverkehr

von bt-Redaktion

Gestern Abend ,dem 13. Dezember 2022, baute ein unter Drogeneinfluss stehender Mann einen Unfall. Zwei Kinder wurden dabei verletzt.

Im Landkreis Kulmbach fuhr ein unter Drogeneinfluss stehender Mann in den Gegenverkehr. Bild: Polizeiinspektion Kulmbach
Im Landkreis Kulmbach fuhr ein unter Drogeneinfluss stehender Mann in den Gegenverkehr. Bild: Polizeiinspektion Kulmbach

Unter Drogeneinfluss geriet am Dienstagabend ein BMW-Fahrer aus dem Landkreis Lichtenfels auf der Bundesstraße 85 bei Leuchau in den Gegenverkehr. Es kam zu einem Verkehrsunfall mit drei Leichtverletzten und einem Gesamtschaden von zirka 20.000 Euro.

Die Polizei Kulmbach ermittelt nun gegen den 41-Jährigen wegen mehrerer Straftaten.

Verkehrsunfall im Landkreis Kulmbach

Gegen 18.40 Uhr fuhr der Mann auf der B85 von Kulmbach in Richtung Bayreuth. Auf dem Rücksitz befanden sich zwei Kinder im Grundschulalter. Kurz vor Leuchau kam der BMW des 41-Jährigen nach links in den Gegenverkehr und stieß mit dem VW einer 65-Jährigen zusammen. Während das Auto des Unfallverursachers in eine Hecke am Fahrbahnrand schoss und anschließend auf das Dach kippte, drehte sich der VW um 90 Grad und blieb im Straßengraben stehen. Lesen Sie auch: Die Kriminalpolizei Nürnberg verhindert mutmaßliche Sexualstraftaten.

Für die Dauer der Unfallaufnahme und Bergung sperrten Polizei und Feuerwehr die B85 für eineinhalb Stunden. Der Rettungsdienst brachte die Fahrzeuginsassen ins Krankenhaus. Trotz der schweren Schäden an den Fahrzeugen erlitten drei der Fahrzeuginsassen lediglich leichte Verletzungen.




Bei dem 41-jährigen BMW-Fahrer, der nicht im Besitz eines gültigen Führerscheines ist, stellten die Beamten am Unfallort Anzeichen für Drogenkonsum fest. Er musste sich somit aufgrund des Verdachts einer Gefährdung des Straßenverkehrs und weiterer Straftaten einer Blutentnahme unterziehen. Darüber hinaus steht der Verdacht im Raum, dass er den Wagen ohne Einverständnis des Eigentümers fuhr. Hierzu sind noch weitere Ermittlungen nötig.

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