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Gerichtsprozess

Doppelmord in Mistelbach bei Bayreuth: Urteilsverkündung erneut verschoben

Beim Prozess um den Doppelmord von Mistelbach am Landgericht Bayreuth musste erneut verschoben werden. 

Beim Doppelmord-Prozess hat das Landgericht Bayreuth den ursprünglichen Termin zur Urteilsverkündung verschoben. Der Grund ist die Erkrankung eines Richters.

Das Landgericht Bayreuth teilt mit, dass der Termin erneut verschoben werden muss.

Update vom 14. Dezember 2022 um 08:15 Uhr: Urteilsverkündung erneut verschoben

Erneut musste die Urteilsverkündung rum um den Mord am Mistelacher Ärzteehepaar verschoben weerden. Die erneute zeitliche Verschiebung ist erforderlich, weil die Erkrankung eines Richters noch andauert und Termine aufgehoben werden mussten.

Voraussichtlich am 11.01.2023 wird der genaue Termin für die Urteilsverkündung bekanntgegeben werden können. Das Landgericht Bayreuth gibt an, dass weitere Informationen folgen werden.

Erstmeldung vom 7. Dezember 2022 um 19:12 Uhr: Doppelmord-Prozes in Bayreuth

Der Prozess um den Doppelmord in Mistelbach startete am 19. Oktober 2022. Seitdem läuft er unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nun gab es seit Langem wieder eine Neuigkeit aus dem Landgericht Bayreuth: Der Terminplan hat sich geändert.

„Die zeitliche Verschiebung ist erforderlich, weil wegen Erkrankung eines Richters zwei Termine in der laufenden Woche aufgehoben werden mussten“, teilte das Landgericht Bayreuth heute, am 7. Dezember 2022, mit. Lesen Sie auch: Diese Strafen drohen den Angehörigen.




Das sind die neuen Termine

„Vorläufig sind Schluss der Beweisaufnahme und Plädoyers für Freitag, 16.12.2022 vorgesehen“, teilt das Landgericht Bayreuth mit. „Im Anschluss hieran wird der genaue Termin der Urteilsverkündung bekanntgegeben werden.“

Einen groben Termin für die Urteilsverskündung gibt es aber schon. Er ist kurz vor Weihnachten: Am Donnerstag, den 22.Dezember 2022, soll nachmittags im Bayreuther Justizpalast das Urteil fallen.

Über das Verfahren dringt weiter nichts nach außen. „Über die Inhalte des bisherigen Verfahrensverlaufs kann über die bereits erfolgten Mitteilungen hinaus derzeit nichts gesagt werden“, teilt das Landgericht Bayreuth mit.

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