Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Unklarheiten wegen Maskenpflicht: Stadt Bayreuth mit Klarstellung

Wegen der Maskenpflicht komme es im Alltag zu Unklarheiten. Nun hat sich die Stadt Bayreuth dazu geäußert. 

Die Stadt Bayreuth hat sich wegen der Maskenpflicht an ihre Bürger gewandt. Bei hohen Fallzahlen solle die Maskenpflicht nun auch auf öffentlichen Plätzen gelten, hat Ministerpräsident Söder erklärt.

Wegen Unsicherheiten: Stadt Bayreuth äußert sich zur Maskenpflicht

Da es bezüglich der Maskenpflicht im Alltag vereinzelt noch zu Unsicherheiten kommt, hat die Stadt Bayreuth eine Erklärung zur Maskenpflicht abgegeben. Das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz weist daher darauf hin, dass die Maskenpflicht in der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (6. BayIfSMV) geregelt ist.

Bayern: Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?

In Paragraph 1 Absatz 2 dieser Vorschrift werden auch die wenigen bestehenden Ausnahmetatbestände von der Maskenpflicht genannt. Eine Ausnahme liegt zum Beispiel vor, wenn eine Person unter Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft machen kann, dass es ihr wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Schutzmaske zu tragen. Das entsprechende Attest wäre dann von der jeweiligen Person im Alltag mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mehr Informationen zum Infektionsschutz gibt es hier. 

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion