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Polizei

Achtjähriger Sohn verstorben: Baum stürzte auf Familie in der Fränkischen Schweiz

Eine Windböe brachte einen Baum in der Fränkischen Schweiz zum Umfallen. Ein Achtjähriger verstarb an den Folgen.

Update vom 9. Juni 2023, 11:15 Uhr:

Sohn erliegt den Verletzungen

Der achtjährige Sohn ist an seinen schweren Verletzungen gestorben. Das haben das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bamberg soeben in einer gemeinsamen Mitteilung erklärt.

“Die Tochter befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr”, heißt es in der Mitteilung weiter. “Sie verbleibt zusammen mit der Mutter zur weiteren Behandlung in einer Klinik.”

Die Polizei weist darauf hin, dass entgegen mancher Berichte noch nicht sicher ist, ob der Baum wegen einem Unwetter umgestürzt ist.

Erstmeldung vom 9. Juni 2023, 08:27 Uhr:

Ersthelfer mussten die beiden Kinder reanimieren. Ein Rettungshubschrauber flog den Sohn ins Klinikum.

Das Polizeipräsidium Oberfranken berichtet.

Familie war beim Wandern in der Fränkischen Schweiz

Die Familie wanderte am gestrigen Donnerstag um kurz nach 15 Uhr am Rande von Dorfhaus, einem Ortsteil von Weißenohe im Landkreis Forchheim. Windböen ergriffen einen Baum am Wegrand und brachten ihn zum Umfallen, wie die Polizei mitteilt.

Der morsche Stamm traf die 34-jährige Mutter sowie ihren achtjährigen Sohn und die vierjährige Tochter. Der Vater und die Großmutter liefen wenige Meter weiter vorne und blieben unverletzt.




Ärzte waren in der Nähe

Glücklicherweise waren mehrere Ersthelfer, darunter zwei Ärzte, in unmittelbarer Nähe. Diese begannen umgehend mit der Erstversorgung. Sie mussten beide Kinder noch vor Ort reanimieren.

Kurz darauf eintreffende Notärzte konnten die Verletzten dann stabilisieren. Mutter und Tochter wurden mit einem Rettungswagen zur weiteren Behandlung in Kliniken verbracht. Aufgrund der schweren Verletzungen des Sohnes wurde dieser mit einem Rettungshubschrauber verlegt.

Polizei ermittelt

Die Kriminalpolizei Bamberg hat vor Ort die Ermittlungen zu diesem Unglücksfall übernommen. Inwieweit ein Verschulden Dritter vorliegt, muss dadurch geklärt werden.