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Zuletzt aktualisiert am 13. Februar 2023 | 15:05

Polizei

Fahrer hält auf A9 zu wenig Abstand: Fahrverbot

von bt-Redaktion

Fahrer, die keinen ausreichenden Abstand zwischen den Fahrzeugen einhalten, können mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot belegt werden. Die Polizei erklärt die Regeln und die Kosten bei Verstößen gegen die Vorschriften.

Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay

Die Einhaltung des Abstands zwischen den Fahrzeugen dient nicht nur der Sicherheit, sondern wird auch strafrechtlich geahndet, wenn sie nicht eingehalten wird. Viele Autofahrer kennen die Kosten von Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verstößen, aber nicht, dass die Abstände gemessen werden.

Abstand halten

Nach Angaben der Verkehrspolizeiinspektion Hof, stellten die Beamten bei einer Abstandsmessung am 09. Februar 2023 auf der A9 bei Stammbach/Landkreis Hof erhebliche Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes fest.

Als Beispiel dafür, wie hoch die Strafen ausfallen können, hat die Polizei das Beispiel eines Kia angeführt, der mit einer Geschwindigkeit von 133 km/h fuhr und tatsächlich nur 11 Meter Abstand zum Vordermann hatte. In der Regel hätte der richtige Abstand bei dieser Geschwindigkeit 66,5 Meter betragen müssen. Die Folgen für den Fahrer sind ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot. Lesen Sie auch: Auto kracht gegen Baum: Unfall in Oberfranken.




Andere Fahrer wurden während der Abstandsmessung bestraft

Ein Brummi-Fahrer aus dem Raum Chemnitz musste auch mit einer Bußgeldanzeige rechnen. Er ist mit einem Abstand von nur 20 Metern auf das vorausfahrende Auto gefahren, was nun 80 Euro Bußgeld und einen Punkt zur Folge hat. In der vierstündigen Zeitspanne am Vormittag registrierten die Messgeräte insgesamt 23 Fahrzeuge, die zu beanstanden waren.

Die Beamten stoppten drei Lkw aus dem Ausland, da deren Fahrer den Mindestabstand von 50 Metern zum Vordermann jeweils deutlich unterschritten hatten. Die jeweiligen Verkehrssünder hinterlegten jeweils eine Kaution bei den Polizeibeamten vor Ort.

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