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Coronavirus

Verschärfte Corona-Maßnahmen an den Schulen: Das gilt ab dem 9. Dezember

Am Dienstag (8.12.2020) hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in einer Regierungserklärung im Landtag die neuen Corona-Maßnahmen vorgestellt. Das gilt für die Schulen.

Am Dienstag (8.12.2020) hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung im Landtag die neuen Corona-Maßnahmen für den Freistaat vorgestellt.

Auch die Schulen in Bayreuth sind davon betroffen. Die staatlichen Schulämter für Stadt und Landkreis Bayreuth haben heute um 14.25 Uhr eine Email aus dem Bayrischen Kultusministerium mit Details erhalten. Sie liegt der Redaktion vor.

Verschärfte Corona-Maßnahmen an den Schulen

Ziel sei es, vor Weihnachten die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude sowie in der Schülerbeförderung zu reduzieren und so in Kombination mit den Maßnahmen im außerschulischen Bereich einen wirksamen Beitrag zur Infektionsprävention zu leisten, heißt es in der Mail des Kultusministeriums.

Bayreuther Schulamtsdirektor Werner Lutz und Schulrätin Petra Rau seien zur Stunde in einer Online-Konferenz heißt es am Dienstagnachmittag auf Nachfrage des bt. Dabei gehe es um die konkreten Maßnahmen.

So soll der Schulbetrieb ab Mittwoch, 9. Dezember 2020 laufen:

In der Mail des Kultusministeriums stehen folgende Punkte, die ab Mittwoch in den Schulen gelten.

1. Präsenz- und Distanzunterricht an Allgemeindbildenden und Förderschulen:

    • In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage- Inzidenz kleiner bzw. gleich 200 gilt:
    • Ab der Jahrgangsstufe 8 wird auf den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt. Dies gilt auch, wenn bei voller Klassen- bzw. Gruppenstärke im Klassenzimmer ein Mindestabstand eingehalten werden kann.
    • Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schularten (eine detaillierte Liste mit den ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie im Anhang, die Q11 am Gymnasium gilt demnach nicht als Abschlussklasse).
    • Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen, s. o.) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben vollumfänglich im Präsenzunterricht.
    • In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage- Inzidenz von mehr als 200 gilt:
    • Ab der Jahrgangsstufe 8 wird vollständig auf Distanz-
      unterricht umgestellt.
    • Ausgenommen sind auch hier die jeweils letzten
      Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulart sowie die Förderschulen (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen) und die Schulen für Kranke. Sie verbleiben vollumfänglich im Präsenzunterricht.

Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten finden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 nicht statt.

Distanzunterricht an Berufsschulen

An den beruflichen Schulen gilt ab 9.12.2020 Distanzunterricht. Ausnahmen bestehen wie folgt:

  • Für Wirtschaftsschulen gelten die Regelungen für allgemeinbildende Schulen (s. oben).
  • An FOS/BOS wird in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11 bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner bzw. gleich 200 in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11 auf den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt. Dies gilt auch, wenn bei voller Klassen- bzw. Gruppenstärke im Klassenzimmer ein Mindestabstand eingehalten werden kann; ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt in diesen Jahrgangsstufen Distanzunterricht erteilt.
  • In den übrigen Jahrgangsstufen ist durchgängig Präsenzunterricht erteilt, sofern nicht die örtlichen Behörden im Einzelfall abweichende Anordnungen treffen.

Schnelles Handeln ist gefragt

Für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern gelten eigene Regeln. Weiter rät Kultusminister Piazolo in dem Schreiben:

“Sofern Ihre Schule von den Maßnahmen zum Wechsel- bzw. Distanzunterricht betroffen ist, bitte ich Sie, umgehend die hierfür notwendigen Vorbereitungen zu treffen, sofern dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Hierzu zählen insbesondere:

  • Information der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten sowie des Schulaufwandsträgers
  • Einteilung der Schülerinnen und Schüler nach Gruppen
  • Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Leihgeräten und entsprechenden Büchern für den Wechselunterricht
  • Information der Lehrkräfte zur Umsetzung der bestehenden Konzepte zur Umstellung auf Distanzunterricht im Wechselmodell.

Weitere Corona-Maßnahmen an Schulen

Dazu heißt es im Schreiben von Michael Piazzolo an die Schulen:

Kein praktischer Sportunterricht in Schulen

An allen bayerischen Schulen wird der praktische Sportunterricht in allen Jahrgangsstufen bis voraussichtlich 18. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Theorie darf allerdings weiter gelehrt werden – allerdings nicht klassenübergreifend.

In der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums (Q11 und Q12) sowie am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern sind sportpraktische Inhalte unter Beachtung der Maßgaben gemäß Rahmenhygieneplan weiterhin zulässig, heißt es weiter.

Lehrerkonferenzen,Besprechungen

Zur Kontaktminimierung sollen Konferenzen und andere Besprechungen im Lehrerkollegium vorerst bis zu den Weihnachtsferien möglichst als Videokonferenzen oder allenfalls in räumlich getrennten Kleingruppen unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden.

Vollversammlungen des gesamten Kollegiums sind nicht zulässig. Am 20./21. Dezember sind im Falle von Konferenzen oder Besprechungen ausschließlich online- Formate zulässig.

Bayreuther Tagblatt - Raphael Weiß

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Raphael Weiß