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Verwaltungsgericht Bayreuth stoppt Bau-Projekt: Darum wird nichts aus dem Sportgelände

Am Großen Kornberg hätte ein Mountainbike-Park entstehen sollen. Doch aufgrund eines Eilantrags des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern beim Verwaltungsgericht Bayreuth liegt das Projekt erstmal auf Eis.

Im August 2021 hat der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) eine Klage gegen die Baugenehmigung des Landratsamt Wunsiedel für den Mountainbike-Park am Großen Kornberg eingereicht.

Jetzt wurde dem Eilantrag des LBV am 14. Februar 2022 durch die 2. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth stattgegeben, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Verwaltungsgericht Bayreuth: Vorerst kein Bike-Park am Großen Kornberg

Am Großen Kornberg hätte eine Mountainbike-Park entstehen sollen. Doch von ihrer Baugenehmigung kann der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet erstmal keinen Gebrauch machen, wie das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth mitteilt. Grund ist die Klage des LBV, deren Eilantrag am 14. Februar 2022 durch das Gericht genehmigt wurde. Damit wurde eine aufschiebende Wirkung der Klage für die Baugenehmigung zur Errichtung eines interaktiven Mountainbike-Parks auf dem Großen Kreuzberg angeordnet. Der Große Kornberg im Fichtelgebirge hat allerdings noch weitere Attraktionen zu bieten.

Gericht in Bayreuth: Baugenehmigung ist rechtswidrig

Der LBV klagte bereits im August 2021 gegen die Baugenehmigung um insbesondere den Beginn der Rodungsarbeiten zu verhindern. Da zwischenzeitliche Gespräche mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung scheiterten, musste das Verwaltungsgericht Bayreuth nun über den Antrag entscheiden. Ausschlaggebend für das Urteil war das wesentliche Punkte der Genehmigung nicht ausreichend bestimmt sind, wie das Verwaltungsgericht mitteilt.

Die eingereichten Bauvorlagen enthielten kein Betriebskonzept, das Art und Weise der Nutzung des geplanten Biker-Parks in ausreichendem Umfang beschrieben. Damit kann über eine folgliche Zulässigkeit nicht adäquat entschieden werden, heißt es in einer Mitteilung. Damit sei die Baugenehmigung bereits in formeller Hinsicht rechtswidrig. Der damit wahrscheinliche Erfolg der Klage des LBV führte dazu, dass dem Eilantrag mit seiner aufschiebenden Wirkung stattgegeben wurde.

Kein endgültiges Aus für Mountainbike-Park

Allerdings hat die Kammer auch festgestellt, dass es gegen die grundsätzliche Baugenehmigung voraussichtlich keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gibt. Die Auswirkungen des Projekt auf die Umwelt wurden ordnungsgemäß erfasst und damit nötige Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für die Natur und Landschaft geplant, wie es in einer Mitteilung heißt. Eine abschließende Beurteilung werde jedoch im Hauptverfahren geschehen.