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Zuletzt aktualisiert am 17. März 2021 | 12:30

Gesundheit

Vogelgrippe im Landkreis Bayreuth: Maßnahmen getroffen – Beobachtungsgebiet festgelegt

Geflügelpest: Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich auf mehrere Gemeinden und Ortsteile im Landkreis Bayreuth.

Vogelgrippe: Das Beobachtungsgebiet in Bayreuth wird aufgehoben. Andere Maßnahmen gelten weiter. Symbolfoto: Pixabay
Vogelgrippe: Das Beobachtungsgebiet in Bayreuth wird aufgehoben. Andere Maßnahmen gelten weiter. Symbolfoto: Pixabay

Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach: Maßnahmen reichen bis in Kreis Bayreuth. Bei Neudrossenfeld wurde die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – nachgewiesen. Im Kreis Bayreuth müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden. Auch am Röhrensee in Bayreuth wurde vor einiger Zeit ein Fall der Vogelgrippe bekannt. 

Update vom 17. März 2021: Vogelgrippe im Landkreis Bayreuth – Beobachtungsgebiet

Wegen der Geflügelpest (Vogelgrippe) Neudrossenfeld im Landkreis Kulmbach zählen Teile im Landkreis Bayreuth zum Beobachtungsgebiet. Betroffen sind Ortsteile dieser Gemeinden:

  • Bad Berneck i. Fichtelgebirge
    • Blumenau
    • Doebitsch
    • Eichberg
    • Falkenhaus
    • Gesees
    • Gothendorf
    • Nenntmannsreuth
    • Köslar
    • Neudorf (bei Benk)
    • Prinz Rupprecht-Turm
    • Micheldorf
    • Rimlas
    • Ziegelhütte
  • Bindlach
    • Bremer-Mühle Crottendorf
    • Deps
    • Dörflas
    • Euben
    • Forkenhof
    • Friedrichshof
    • Furtbach
    • Allersdorf
    • Benk
    • Buchhof
    • Eckershof
    • Flurhof
    • Gemein
    • Haselhof
    • Ramsenthal
    • Röhrig
    • Zettlitz
    • Theta
    • Obergräfental
    • Heisenstein
    • Hauenreuth
    • Pferch
    • Heinersgrund
    • Röthelbach
    • Neuhaus
    • Ruh
    • Stöckig
    • Lehen
    • Schleif-Mühle
    • Schrot
    • Grabenhaus
    • Katzeneichen
  • Eckersdorf
    • Heisenstein
    • Pleofen
    • Simmelbuch
    • Neustädtlein am Forst
    • Waldhütte bei Neustädtlein am Forst
  • Goldkronach
    • Dressendorf
    • Lindenberg
    • Sand (bei Benk)
    • Kottersreuth
  • Heinersreuth
    • Altenplos
    • Cottenbach
    • Denzenlohe
    • Dürrwiesen
    • Martinsreuth
    • Stockhaus
    • Tannenbach
    • Ziegelhütte (bei Dürrwiesen)
    • Sorg
    • Grüngraben
    • Neuenplos
    • Weikenreuth
    • Unterwaiz
    • Vollhof
    • Hahnenhof
    • Unterkonnersreuth

Informationen zu den jeweils betroffenen Ortsteilen gibt es in der Allgemeinverfügung im Internet.

Update vom 15. März 2021: Vogelgrippe im Kreis Kulmbach nachgewiesen – Maßnahmen in Bayreuth

Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) wurde in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Kulmbach nachgewiesen: Das Beobachtungsgebiet reicht bis in den Landkreis Bayreuth, teilt nun das Bayreuther Landratsamt mit.

In der Gemeinde Neudrossenfeld im Landkreis Kulmbach ist in einem Geflügelbestand ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ HPAIV H5N8 am 13. März 2021 nachweisen, teilt das Bayreuther Landratsamt mit.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den betroffen Betrieb im Kreis Kulmbach ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt, die auch Bayreuth betreffen. Die Stadt erläutert außerdem: „Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.“

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wegen Geflügelpest

Betroffen sind die Gemeinden im Landkreis Bayreuth: Bad Berneck im Fichtelgebirge, Bindlach, Eckersdorf, Forst, Neustädten am Forst, Goldkronach und Heinersreuth.

In Bayreuth sind diese Ortsteile von den Maßnahmen betroffen: Dörnhof, Oberpreuschwitz, Wiesen, Unterpreuschwitz, Oberobsang, Hermannshof, Wendelhöfen, Herzoghöhe, Schupfenschlag, St. Georgen, Riedelsgut, Walkmühle.

Im Kreis Kulmbach sind die Gemeinden Neudrossenfeld, Trebgast und Harsdorf zum Sperrbezirk erklärt worden. Beobachtungsgebiet sind die Gemeinden Harsdorf, Himmelkron, Kasendorf, Ködnitz, Kulmbach, Ludwigschorgast, Marktschorgast, Neudrossenfeld, Neuenmarkt, Thurnau und Trebgast.

Das Landratsamt Bayreuth hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der das entsprechende Beobachtungsgebiet sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter folgendem Link veröffentlicht.

Update vom 1. März 2021: Vogelgrippe im Kreis Bayreuth – Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aufgehoben

Das Landratsamt Bayreuth hat am Montag (1.3.2021) bekannt gegeben, dass Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet, die aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Pottenstein angeordnet wurden, mit Wirkung zum 2. März aufgehoben werden. Damit dürfen auch Eier aus diesen Gebieten wieder abgegeben werden.

Vogelgrippe in Bayreuth: Aufstallpflicht gilt weiterhin

Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel gilt jedoch weiterhin die Aufstallpflicht in Stadt und Landkreis Bayreuth. Die Aufstallpflicht bedeutet allerdings nicht, dass alle Tiere in einem festen Stall eingesperrt werden müssen. Auch eine vor Wildvögeln geschützte Unterbringung im Außenbereich ist möglich, sodass die Tiere weiterhin in den Genuss von Tageslicht und Freiluft kommen können.

Eine solche Schutzvorrichtung muss seitlich etwa durch einen engmaschigen Draht gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Nach oben hin muss etwa durch die Abdeckung mit einer Plane verhindert werden, dass Vogelkot hereinfallen kann. Wichtig sind auch weitere strenge Hygienemaßnahmen wie Schuhwerk und Schutzkleidung, die nur im geschützten Geflügelbereich getragen werden, und regelmäßiges Händewaschen. Dazu gehören auch Futter- und Einstreulager, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, und das Tränken mit Leitungswasser. Auf keinen Fall ist hier Oberflächen- oder Bachwasser zu verwenden.

Landkreis Bayreuth: Geflügel muss weiter „unter Dach“ gehalten werden

Dr. Iris Fuchs, Fachbereichsleiterin für Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Landratsamt Bayreuth, sagt dazu: „Mit der Maßnahme, dass Geflügel weiterhin ‚unter Dach‘ gehalten werden muss, schützt nicht nur der einzelne Geflügelhalter seinen Bestand vor einem Geflügelpestausbruch und damit auch vor einer damit verbundenen Tötung, sondern er schützt auch alle Geflügelhalter in seinem Umkreis, da bei weiteren Geflügelpestausbrüchen erneut Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete angeordnet werden müssten. Die Nichteinhaltung der Aufstallpflicht kann somit für einen Geflügelhalter sehr teuer werden.“

Update vom 2. Februar 2021: Verbot der Abgabe von Eiern und Geflügelfleisch

Das Bayreuther Landratsamt teilt am heutigen Dienstag, den 2. Februar 2021, mit: „Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen aus betroffenen Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ist verboten.“

Damit wird die geltende Allgemeinverfügung weiter wegen der Vogelgrippe (offiziell: Geflügelpest) erweitert.

Update vom 1. Februar 2021: Allgemeinverfügung gilt nun für gesamten Landkreis

Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis Bayreuth und in der Stadt Bayreuth, teilt das Bayreuther Landratsamt am heutigen Montag, den 1. Februar 2021, mit.

Für alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Fasanen gilt die Aufstallungspflicht. „Das Geflügel ist entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.“

Damit muss jegliche offene (Auslauf-)Fläche wie beschrieben geschützt sein. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth sowie umfassende Informationen dazu finden Sie hier.

Update vom 30. Januar 2021: Massentests zur Vogelgrippe im Kreis Bayreuth

Im Landkreis Bayreuth wurde die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – nachgewiesen. Deshalb hat das Veterinärsamt einen Sperr- und einen Beobachtungsbezirk um das betroffene Gebiet in Pottenstein herum aufgestellt.

Am heutigen Samstag, den 30. Januar 2021, werden nun alle Gebiete geprüft, die in diesem Beobachtungsgebiet liegen. Bei insgesamt 77 Geflügelhaltern nehmen Mitarbeiter des Veterinärsamts Proben.

Dabei sind die Regionen Ahorntal, Betzenstein, Creußen, Hummeltal, Pegnitz, Pottenstein und Waischenfeld betroffen.

Erstmeldung vom 29. Januar 2021: Geflügelpest in Pottenstein – Sperrbezirk festgelegt

Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ HPAIV H5N8 nachweisen. Bereits am 28. Januar 2021 wurden alle Hühner und Enten der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.

Sperrbezirk im Landkreis Bayreuth: Geflügelpest nachgewiesen

Im Landkreis Bayreuth umfasst der Sperrbezirk die Gemeinde Pottenstein und folgende Ortsteile:

        • Altenhof (bei Kühlenfels)
        • Arnleithen
        • Haselbrunn bei Pottenstein
        • Kirchenbirkig
        • Mandlau
        • Mittelmühle (bei Kirchenbirkig)
        • Pottenstein
        • Prüllsbirkig
        • Rackersberg
        • Schüttersmühle
        • Siegmannsbrunn
        • Tüchersfeld
        • Weidenloh
        • Weidmannsgesees

Beobachtungsgebiet: Geflügelpest im Landkreis Bayreuth

Diese Gemeinden und Ortsteile gelten als Beobachtungsgebiet

Das Beobachtungsgebiet umfasst folgende Gemeinden und Ortsteile:

  • Brünnberg/Ahorntal
  • Christanz/Ahorntal
  • Dentlein (bei Pottenstein)/Ahorntal
  • Freiahorn/Ahorntal
  • Adlitz bei Pottenstein/Ahorntal
  • Eichig bei Waischenfeld/Ahorntal
  • Pfaffenberg bei Waischenfeld/Ahorntal
  • Rabenstein bei Waischenfeld/Ahorntal
  • Oberailsfeldermühle/Ahorntal
  • Oberailsfeld/Ahorntal
  • Neumühle (bei Langenloh)/Ahorntal
  • Klausstein/Ahorntal
  • Zauppenberg/Ahorntal
  • Schweinsmühle/Ahorntal
  • Wünschendorf (Kirchahorn)/Ahorntal
  • Kirschahorn/Ahorntal
  • Weiher (bei Freiahorn)/Ahorntal
  • Windmühle (bei Freiahorn)/Ahorntal
  • Hundshof (bei Reizendorf)/Ahorntal
  • Reizendorf/Ahorntal
  • Vordergereuth/Ahorntal
  • Poppendorf (bei Trockau)/Ahorntal
  • Hintergereuth/Ahorntal
  • Hütten (bei Freiahorn)/Ahorntal
  • Altenwiesen/Betzenstein
  • Betzenstein/Betzenstein
  • Hüll bei Betzenstein/Betzenstein
  • Ottenberg bei Betzenstein/Betzenstein
  • Stierberg bei Betzenstein/Betzenstein
  • Leupoldstein/Betzenstein
  • Kröttenhof/Betzenstein
  • Höchstädt/Betzenstein
  • Windmühle/Betzenstein
  • Mergners/Betzenstein
  • Weidensees/Betzenstein
  • Oberhöhlmühle/Creußen
  • Hinterkleebach/Hummeltal
  • Bodendorf/Pegnitz
  • Bronn/Pegnitz
  • Buchau/Pegnitz
  • Büchenbach/Pegnitz
  • Hammerbühl/Pegnitz
  • Kaltenthal/Pegnitz
  • Willenberg/Pegnitz
  • Willenreuth/Pegnitz
  • Lüglas/Pegnitz
  • Hedelmühle/Pegnitz
  • Hollenberg/Pegnitz
  • Herrenmühle (bei Trockau)/Pegnitz
  • Ziegelhütte (bei Trockau)/Pegnitz
  • Kosbrunn/Pegnitz
  • Vestenmühle/Pegnitz
  • Trockau/Pegnitz
  • Körbeldorf/Pegnitz
  • Neudorf/Pegnitz
  • Unterhöhlmühle/Pegnitz
  • Nemschenreuth/Pegnitz
  • Leups/Pegnitz
  • Leupsermühle/Pegnitz
  • Horlach/Pegnitz
  • Pegnitz/Pegnitz
  • Lehm (bei Pegnitz)/Pegnitz
  • Lohesiedlung/Pegnitz
  • Rosenhof (bei Pegnitz)/Pegnitz
  • Elbersberg/Pottenstein
  • Failnershof/Pottenstein
  • Geusmanns/Pottenstein
  • Waidach bei Pottenstein/Pottenstein
  • Soranger/Pottenstein
  • Leienfels/Pottenstein
  • Trägweis/Pottenstein
  • Graisch/Pottenstein
  • Kleinlesau/Pottenstein
  • Weidenhüll (bei Leupoldstein)/Pottenstein
  • Regenthal/Pottenstein
  • Haßlach (bei Pottenstein)/Pottenstein
  • Sandloch/Pottenstein
  • Steifling/Pottenstein
  • Kleinkirchenbirkig/Pottenstein
  • Kühlenfels/Pottenstein
  • Rabertshof (bei Pottenstein)/Pottenstein
  • Hohenmirsberg/Pottenstein
  • Wannberg/Pottenstein
  • Pullendorf/Pottenstein
  • Unterhauestein/Pottenstein
  • Weidenhüll (bei Elbersberg)/Pottenstein
  • Oberhauenstein/Pottenstein
  • Püttlach/Pottenstein
  • Vorderkleebach/Pottenstein
  • Rupprechtshöhe/Pottenstein
  • Eichenbirkig/Waischenfeld
  • Doos bei Waischenfeld/Waischenfeld
  • Gösseldorf bei Waischenfeld/Waischenfeld
  • Hannberg bei Waischenfeld/Waischenfeld
  • Langenloh bei Waischenfeld/Waischenfeld
  • Rabeneck bei Waischenfeld/Waischenfeld
  • Schönhof bei Waischenfeld/Waischenfeld
  • Saugendorf/Waischenfeld
  • Köttweinsdorf/Waischenfeld
  • Heroldsberg (bei Hubenberg)/Waischenfeld
  • Gutenbiegen/Waischenfeld
  • Pulvermühle (bei Waischenfeld)/Waischenfeld
  • Waischenfeld/Waischenfeld
  • Hammermühle (bei Waischenfeld)/Waischenfeld
  • Zeubach/Waischenfeld
  • Sperkenhof/Waischenfeld
  • Sauerhof (bei Pottenstein)/Waischenfeld
  • Kugelau/Waischenfeld

Geflügelpest im Landkreis Bayreuth: Allgemeinverfügung und Sperrzone erlassen

Das Landratsamt Bayreuth hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter folgendem Link veröffentlicht.

Unter diesem Link sind auch weiterführende Informationen zur Geflügelpest abrufbar.
Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion

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