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Familie

Maskenpflicht in Kitas wegen Corona? – Neue Regeln für Kindertagesbetreuung in Bayern

Der seit 11. November geltende neue Rahmenhygieneplan für Kindertagesstätten, Horte, heilpädagogische Tagesstätten und andere Betreuungseinrichtungen wurde nur eine Woche später angepasst. Jetzt gelten folgende Regeln.

Der neue Rahmenhygieneplan für Kindertagesstätten (Kitas), Horte, heilpädagogische Tagesstätten (HPTs) und andere Betreuungseinrichtungen für Kinder wurde nochmals angepasst, berichtet das Landratsamt Bayreuth. Die Neuerungen beziehen sich insbesondere auf Kinder mit Erkältungssymptomen und den Besuch einer solchen Einrichtung nach Abklingen einer Erkrankung.

Wann ist ein Kind in Bayern zu krank für Kita, Hort oder HPT?

Kranke Kinder mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit, wie Fieber, fiebrigem Schnupfen, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Wenn Kinder am Coronavirus erkranken, tritt ein Symptom besonders häufig auf.

Voraussetzungen für den Besuch nach einer Krankheit

Die Wiederzulassung in die Betreuungseinrichtungen nach einer Erkrankung mit den vorstehend beschriebenen Symptomen ist künftig für Kinder jeden Alters erst wieder möglich, wenn

  • das betroffene Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten) ist,
  • das Kind 24 Stunden fieberfrei war und
  • zusätzlich ein ärztliches Attest oder ein negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Test) vorliegt (Entscheidung über Test trifft Arzt/Ärztin).

Ohne negativen Corona-Test in die Kita

Bei nur leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ist ein Besuch der Betreuungseinrichtungen für Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertages­pflegestellen, Horten und HPTs bis zum Schulalter sowie Grundschulkinder ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder ärztliches Attest möglich.

Ab der 5. Klasse: Krank in die Schule?

Für Kinder ab Jahrgangsstufe 5 gilt: ab dem Tag, an dem die o.g. Symptome aufgetreten, ist der Besuch der Betreuungseinrichtung nicht erlaubt. Der Besuch von Hort bzw. HPT ist auch bei leichten Symptomen erst wieder möglich, wenn

  • nach mind. 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
  • im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen wurde.

Das ändert sich nicht für Kinder in Bayern

Unverändert bleiben die Regelungen zur Bildung fester Gruppen: Die Kinder sollen in festen Gruppen betreut und gefördert werden. Ziel ist hierbei, die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering zu halten und Infektionsketten nachvollziehbar zu machen.

Die Gruppengröße ist abhängig von der personellen und räumlichen Ausstattung der Einrichtung. Um die regulären Öffnungszeiten aufrechtzuerhalten, kann Personal gruppenübergreifend tätig werden.

Maskenpflicht im Kindergarten?

Unverändert bleibt auch, dass Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Die Maskenpflicht gilt allerdings seit dem 11.11. neu für Schulkinder in Horten und den HPTs.
Personal und Trägervertreter haben die Pflicht zum Tragen einer MNB nach BayIfSMV, die dies auf den Begegnungs- und Arbeitsflächen der Arbeitsstätte vorschreibt. Auch am Arbeitsplatz ist eine MNB zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Externe Personen (Eltern, Fachdienste, Lieferanten und sonstige Besucher) haben in der Einrichtung eine Maske zu tragen. Betreten der Kita durch Externe sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Corona: Ziel für Kitas, Horte und HPTs in Bayern

Zielvorgabe der Bayerischen Staatsregierung ist, Kindertagesstätten, Horte, heilpädagogische Tagesstätten und andere Betreuungsformen für Kinder möglichst lange im Regelbetrieb offen und funktionsfähig zu halten. Hier gibt es weitergehende Informationen. 

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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